Der gesenkte Basiszins reduziert Verzugszinsen. Bei Dispokrediten bewegt sich jedoch nichts - zum Ärger von Verbraucherschützern.

Münze
Der Beginn des neuen Jahres brachte Schuldnern und Säumigen eine Erleichterung. Wie die Bundesbank mitteilte, fiel der sogenannte Basiszins zum 1. Januar von 0,37 auf 0,12 Prozent.
Dieser Wert wird an vielen Stellen für die Berechnung von Verzugszinsen eingesetzt, beispielsweise wenn eine Bank einen Hypothekenkredit gekündigt hat. Dann werden die ausstehenden Forderungen pro Jahr mit dem Basiszins plus 2,5 Prozent extra verzinst.
Aktuell wird also ein Zinssatz von insgesamt 2,62 Prozent angesetzt.
Bei vielen anderen Arten von Ausleihungen, beispielsweise bei Konsumentenkrediten, beträgt der Aufschlag auf den Basiszins fünf Prozent. Die Bank darf nur dann mehr verlangen, wenn sie im Einzelfall einen höheren Schaden nachweist. Umgekehrt kann der Schuldner einen geringeren Schaden geltend machen, vorausgesetzt, dass er ihn belegen kann.
Verbraucherschützer fordern Basiszins auch bei Dispositionskrediten
Verbraucherschützer fordern schon seit Längerem, dass der Basiszins auch bei Dispositionskrediten zum Einsatz kommen soll. Bislang gibt es hier keine gesetzliche Obergrenze; nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest verlangen manche
Banken mehr als 14 Prozent Dispozins. Gerd Billen, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, bezeichnet dies als „Wucher“ und verlangt, dass auch bei Dispokrediten ein
Maximum von Basiszins plus fünf Prozent gilt.
Auch für unbezahlte Rechnungen ist der neue Basiszins jetzt schon relevant. Muss ein Handwerker nach einer Reparatur über die übliche Frist von 30 Tagen hinaus auf seine Bezahlung warten, fällt für den Kunden der Basiszins plus fünf Prozent Aufschlag an, seit 1. Januar also insgesamt 5,12 Prozent. Dieser Aufschlag für sogenannte Verbrauchergeschäfte ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt.
Zahlt ein Geschäftspartner des Handwerkers nicht rechtzeitig, beträgt das Plus sogar acht Prozent, denn bei Geschäften unter Kaufleuten hat der Gesetzgeber andere Konditionen
vorgesehen.
Regelmäßige Anpassung
Der Basiszins wird zweimal pro Jahr angepasst, und zwar jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli. Berechnet wird er von der Bundesbank. Das Institut orientiert sich dabei an der Veränderung des EZB-Leitzinses; dieser Wert war seit dem letzten Anpassungstermin
von 1,25 auf 1,00 Prozent gefallen. Bei Euro-Einführung vor zehn Jahren hatte der Basiszins mit 2,71 Prozent seinen bisherigen Höchststand.
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