Große Hoffnungen von rund 30.000 Opfern der betrügerischen Phoenix-Kapitaldienst ruhen im Moment auf einer kleinen Bundesbehörde: Der Entschädigungsseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Die in Insolvenz geratene Phoenix-Kapitaldienst war Mitglied der EdW. Deshalb muss die EdW die von der Phoenix-Pleite betroffenen 30.000 Anleger bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenze von 20.000 Euro pro Person für ihre Verluste entschädigen – insgesamt mit beinahe 200 Millionen Euro.
Der Fall strapaziert dadurch die Entschädigungseinrichtung allerdings nach eigener Aussage bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Denn die EdW verfügt selbst gerade einmal über fünf Millionen Euro und muss daher die nötigen 180 Millionen Euro bei ihren Mitgliedern einsammeln. Darum hat die Einrichtung am 19. Dezember begonnen, Forderungen an die 750 Zwangs-Mitglieder, die in den Entschädigungstopf einzahlen, zu verschicken. Darin fordert die EdW eine erste Tranche von Sonderbeiträgen, um die Auszahlungen an die Phoenix-Opfer beginnen zu können.
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