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Zu den Warnzeichen

Unter Beobachtung:
Das Warnzeichen „unter Beobachtung“ erscheint, wenn ein negativer Artikel in einem Fachmedium erschienen ist oder sich eine große Anlegerschutzvereinigung, eine Verbraucherschutzzentrale oder Anlegeranwaltskanzlei negativ geäußert hat. Zu den Fachmedien zählen wir neben BÖRSE ONLINE insbesondere Finanztest, fondstelegramm, k-mi, zu den Anlegerschutzvereinigungen gehören die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) und das Deutsche Institut für Anlegerschutz.
Umstritten:
Das Warnzeichen „umstritten“ erscheint, wenn es mindestens zwei negative Artikel in Fachmedien beziehungsweise Äußerungen durch große Anlegerschutzvereinigungen, Verbraucherschutzzentralen oder Anlegeranwaltskanzleien gibt. Zu den Fachmedien zählen wir neben BÖRSE ONLINE insbesondere Finanztest, fondstelegramm, k-mi, zu den Anlegerschutzvereinigungen die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) und das Deutsche Institut für Anlegerschutz.

Rechtlicher Ärger:
Das Warnzeichen „rechtlicher Ärger“ erscheint, wenn es Ermittlungsverfahren beziehungsweise Anklagen, Zivilprozesse, Strafprozesse oder Gerichtsurteile aus jüngerer Zeit gibt. Sie werden aufgeführt, wenn davon auszugehen ist, dass sie direkt oder indirekt Einfluss auf den Wert eines Unternehmens oder Anlageprodukts haben.

Geplatzt:
Das Warnzeichen „geplatzt“ erscheint, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Abwicklung anordnet, Anlegergelder in größerem Umfang verschwunden sind, ein Unternehmen ohne Erklärung nicht mehr auffindbar ist, oder bei einer Insolvenz oder Liquidation der Verdacht besteht, dass es Vorgänge zum Nachteil der Anleger gab.
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