Phoenix Kapitaldienst
Die Anwälte freuen sich
Von Tobias KaiserDer Juristen-Streit um den Insolvenzplan der Betrugsfirma geht in eine neue Runde. Und während die Anwälte hierzulande kämpfen, hat ein Gericht in Frankreich einer Anlegerin bereits Schadensersatz zugesprochen.
Für die beteiligten Anwälte sind es Aufträge, für die betroffenen Anleger vor allem ein Ärgernis. Der juristische Hickhack um den Insolvenzverwalter von Phoenix Kapitaldienst geht in eine weitere Runde – es ist die vierte. Eine Gruppe von Wertpapierhändlern hat beim Amtsgericht Frankfurt am Main beantragt, den Insolvenzverwalter Frank Schmitt und Mitglieder des Gläubigerausschusses abzusetzen.
Der Antrag liegt BÖRSE ONLINE vor. Die Wertpapierhändler bezichtigen Schmitt darin, die Kosten des Insolvenzverfahrens ungerechtfertigt in die Höhe zu treiben, Gebühren zu schinden und ausstehenden Forderungen gegenüber Dritten nicht energisch genug zu verfolgen. Sollte das Amtsgericht Frankfurt der Sichtweise der Gruppe folgen, würde ein Sonderverwalter eingesetzt, der die Arbeit des Insolvenzverwalters sehr gründlich überprüfen würde.
Die Wertpapierhändler, die sich den Namen Rechtsverfolgungspool gegeben haben, sind Mitglieder der gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Die EdW muss die rund 300.000 von der Phoenix-Pleite betroffenen Anleger bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenze von 20.000 Euro für ihre Verluste entschädigen. Auf die EdW-Mitglieder, die in den Entschädigungstopf einzahlen, kommen deshalb im Falle einer Ausschüttung saftige Nachzahlungen zu. Erklärtes Ziel der Gruppe Rechtsverfolgungspool ist es deshalb , die EdW-Ausschüttung zu verhindern. Dazu zündet die Gruppe ein ganzes Feuerwerk an Klagen und Beschwerden auf das gegenwärtige Insolvenzverfahren – mit dem Effekt, dass sich das Verfahren in die Länge zieht.
Der Antrag ist allerdings keine Premiere: Der Rechtsverfolgungspool hatte mit fast identischen Argumenten bereits Ende Oktober 2007 beantragt, dem Insolvenzverwalter Schmitt einen Sonderinsolvenzverwalter an die Seite zu stellen, der die Aufgabe gehabt hätte, Insolvenzverwalter Schmitt auf die Finger zu schauen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte diesen Antrag abgelehnt, und damit begründet, dass der Rechtsverfolgungspool nicht zu den Gläubigern von Phoenix gehöre (Az.: 810 IN 300/05 P-4).
Davon ließen die Wertpapierhändler sich allerdings nicht abbringen. Im April ging beim Amtsgericht Frankfurt erneut ein Antrag ein, in dem ein Sonderinsolvenzverwalter gefordert wurde. Absender war ein IT-Fachmann aus dem hessischen Rodgau. Der Antrag war weitgehend wortgleich mit dem ersten abgeschmetterten, vom gleichen Anwalt verfasst und wurde vom Rechtsverfolgungspool unterstützt. Über diesen Antrag wurde noch nicht entschieden.
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