Phoenix Kapitaldienst
Zweiter Versuch
Von Tobias KaiserUnd sie versuchen es noch einmal. Ein Gläubiger der Betrugsfirma Phoenix hat erneut beantragt, dem Insolvenzverwalter einen Aufpasser an die Seite zu stellen. Solch ein Antrag wurde bereits vom Gericht abgeschmettert.
Davon lässt sich Horst Rühmkorf nicht schrecken. Der EDV-Fachmann aus dem hessischen Rodgau rechnet sich gute Chancen aus, mit seinem Antrag beim Amtsgericht Frankfurt durchzukommen. In dem am vergangenen Freitag eingereichten Papier fordert er die Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters, der die Aufgabe hätte, dem derzeitigen Insolvenzverwalter Frank Schmitt auf die Finger zu schauen. "Ich erhoffe mir davon, dass Ansprüche gegen Dritte intensiver verfolgt werden und so mehr Geld in die Insolvenzmasse kommt", sagte Rühmkorf im Gespräch mit BÖRSE ONLINE.
Unterstützt wird Rühmkorf bei seinem Antrag von einer Gruppe von Wertpapierhändlern, die sich im Rechtsverfolgungspool Phoenix zusammengeschlossen haben. Die Händler hatten ebenfalls im Oktober 2007 beim Amtsgericht Frankfurt am Main den Antrag gestellt, im Insolvenzverfahren Phoenix einen Sonderinsolvenzverwalter einzusetzen. Der Rechtsverfolgungspool hatte Schmitt Untreue und Betrug vorgeworfen.
Die Wertpapierhändler sind Mitglieder der gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Die EdW muss die rund 30.000 von der Phoenix-Pleite betroffenen Anleger bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenze von 20.000 Euro für ihre Verluste entschädigen. Auf die EdW-Mitglieder, die in den Entschädigungstopf einzahlen, kommen deshalb im Falle einer Ausschüttung saftige Nachzahlungen zu. Der Rechtsverfolgungspool verfolgte mit seinem Antrag auch das Ziel, das Insolvenzverfahren in die Länge zu ziehen. Seine Mitglieder warten nämlich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das sich mit der Frage beschäftigt, ob die EdW verfassungsgemäß ist. Die Wertpapierhändler hoffen, dass Deutschlands höchstes Gericht gegen die EdW-Zwangsmitgliedschaft urteilt.
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