Schrottimmobilien
Triares muss Schaden ersetzen
Von Brigitte WatermannDas Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 4. März 2009 (Aktenzeichen: 22 O 269/08) die Triares GmbH mit Sitz in Berlin auf Rückabwicklung und Schadensersatz verurteilt. Das Unternehmen hatte einem Anleger eine Eigentumswohnung verkauft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Für den Vertrieb der Wohnung hatte die Triares die Firma Treuconcept Consulting GmbH eingeschaltet. Nach Auskunft der Kanzlei Resch Rechtsanwält ist die Geschäftsführerin der Triares GmbH, Denise Görlitz, ebenfalls Geschäftsführerin der Treuconcept ist.
Das Landgericht Berlin sah es als erwiesen an, dass Anleger vorsätzlich falsch über die Steuerersparnisse und die finanziellen Aufwendungen für den Fall des Erwerbs der Wohnung aufgeklärt wurden. Die Falschberatung führt dazu, dass der Verkäufer für den dadurch entstandenen Schaden einstehen muss. Das hat zur Folge, dass der Verkäufer die Wohnung Zug um Zug gegen Ablösung des Darlehens zurücknehmen muss. Darüber hinaus hat er den weiter entstandenen Schaden zu ersetzen.
„Dieses Urteil bestätigt die langjährige Rechtsprechung des Bundesgerichthofes, dass der Käufer einer Wohnung über alle für ihn wesentlichen Elemente wahrheitsgemäß und vollständig informiert werden muss“, sagt Rechtsanwalt Jochen Resch von der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte, die dieses Urteil erstritten hat. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Triares GmbH kündigte an, Berufung einzulegen.
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