Anlegerschutz
Gesetz verzögert sich
Von Elisabeth Atzler und Renate DaumDer Regierungsbeschluss zum geplanten Anlegerschutzgesetz wird erneut verschoben. Das Gesetz werde heute nicht im Kabinett verabschiedet, hieß es in informierten Kreisen. Der 14. Juni war als möglicher Termin genannt worden. Demnach gibt es in der Koalition noch Meinungsverschiedenheiten zur Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts, zu dem auch geschlossene Fonds zählen.
Nach den Vorstellungen von Finanzminister Wolfgang Schäuble sollen sie als Finanzinstrumente eingestuft werden. Sie würden damit unter zahlreiche Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes fallen. Vor allem für die Berater und Vermittler würde sich dadurch einiges ändern. Für einzelne unabhängige Berater oder kleinere Vertriebe seien die umfangreichen Regelungen nicht einzuhalten, viele müssten aufgeben, befürchteten Interessensvertreter der unabhängigen Berater.
Branche fürchtet eine Überforderung vieler Vermittler
Das Anlegerschutzgesetz enthält auch Änderungen für die offenen Immobilienfonds. Hier herrscht inzwischen Einigkeit. So soll nach Informationen der Financial Times Deutschland eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren eingeführt werden, die aber nur für größere Anlagebeträge gilt. Angepeilt sind zudem gestaffelte Rücknahmeabschläge. Die Fonds sollen zudem ihre Objekte außerdem häufiger bewerten. Bislang finden Bewertungen nur einmal pro Jahr statt. Anlass für die Reform war die Schließungswelle offener Immobilienfonds im Oktober 2008. Aktuell sind noch immer zehn Immobilienfonds eingefroren. Sie verwalten zusammen rund 25 Milliarden Euro. Ingesamt steckten etwa 90 Milliarden Euro in offenen Immobilienfonds.
Hintergrund der Neuregelung offener Immobilienfonds ist, dass bereits im Oktober 2008 zwölf Fonds wegen Liquiditätsproblemen vorübergehend schließen mussten. Damit bricht die Branche ihr Versprechen, mit dem sie einst Kleinsparer in Immobilieninvestments gelockt hatte: eine illiquide Anlageklasse täglich handelbar zu machen. Rund drei Millionen Deutsche haben Geld in offene Immobilienfonds gesteckt. Der erste Entwurf des Gesetzes, der vom Bundesfinanzministerium verfasst worden war, war heftig umstritten und hatte vor allem bei offenen Immobilienfonds für Turbulenzen gesorgt: Etliche Anbieter mussten die Rücknahme von Anteilscheinen nach hohen Mittelabflüssen jüngst teils erneut aussetzen. Mehrere Fondsgesellschaften machten dafür die Regulierungspläne des Bundesfinanzministeriums verantwortlich.
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