Deikon
Anlegern droht harter Schnitt
Von Renate DaumNachrangig. Dieses Wort sorgt dafür, dass sich 4500 Anleger von Hypothekenanleihen der Deikon GmbH, ehemals Boetzelen, auf sehr hohe Verluste einstellen müssen. Denn das auf Einzelhandelsobjekte spezialisierte Immobilienunternehmen aus Köln steckt in einer existenzbedrohenden Krise. Es muss einen Insolvenzantrag stellen, wenn die Anleger auf Gläubigerversammlungen im Spätsommer und Herbst nicht harten Einschnitten zustimmen. Die zum 1. Juli fälligen Zinszahlungen wurden bereits ausgesetzt.

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Dabei klang die Story einleuchtend: Das Unternehmen errichtete Läden und vermietete sie vor allem an Discounter. Ein geplanter Börsengang platzte allerdings. Das fehlende Geld musste in Form von Fremdkapital aufgenommen werden. Dabei sicherte sich das Unternehmen über einen Swap gegen steigende Zinsen ab. Die Zinsentwicklung lief allerdings gegen das Unternehmen. Die Zinsen sanken. Nun muss Deikon den Swap bedienen, ohne einen Nutzen daraus zu ziehen.
Auf „große Teile ihrer Forderungen und Zinsansprüche“ müssen die Anleger womöglich verzichten, fürchtet Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Denn die Stellung der Anleger der drei Anleihen mit 70 Millionen Euro Nominalwert ist schwach. Ihre Papiere sind nachrangig und kommen im Insolvenzfall erst nach den vielen anderen vorrangigen Forderungen an die Reihe.
Der Berliner Anwalt Walter Späth hält „viele Fälle erheblicher Falschberatung“ für möglich. Denn die mit sechs Prozent verzinsten Anleihen seien vielen Anlegern als konservatives Anlageprodukt mit geringen Risiken vermittelt worden. Zudem wurden die Papiere wegen ihrer zusätzlichen Absicherung durch die Eintragung im Grundbuch angepriesen.
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