Geschlossene Fonds
Die Branche schreit auf
Von Renate DaumDer graue Kapitalmarkt soll nach dem Willen der Politik stärker reguliert werden. Das Bundesfinanzminsterium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der weitgehend den Eckpunkten entspricht, die Finanzminister Wolfgang Schäuble vor Wochen vorgelegt hatte. Bislang war erwartet worden, dass seine Vorstellungen nur abgemildert in den Gesetzesvorschlag einfließen würden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss demnach Verkaufsprospekte künftig auf Kohärenz, also das Vorliegen innerer Widersprüche prüfen. Johannes Nölke, Partner bei der auf geschlossene Fonds spezialisierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft optegra:hhkl erläutert die Bedeutung an einem Beispiel: „Sollte etwa bei einem Flugzeugfonds bei der Marktbeschreibung im Prospekt die These formuliert sein, dass kleinere Flugzeuge beste Chancen haben und das Produkt aber eher auf Flugzeuge mittlerer Größe abzielt, so wäre dies inkohärent.“ Offen sei, ob die BaFin mit der Kohärenzprüfung eine Haftungsgrundlage schafft, also eine Möglichkeit für Betroffene, Klagen gegen die BaFin einzureichen.
Provisionen müssen offen gelegt werden
Es gibt künftig Qualifizierungsanforderungen für Vertriebe und die Pflicht zur Offenlegung von Provisionen geben. Das Gebot der anlegergerechten Beratung soll künftig per Gesetz verankert werden. Anteile an geschlossenen Fonds werden künftig als Finanzinstrumente Sie würden damit unter zahlreiche Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes fallen. Vor allem für die Berater und Vermittler würde sich dadurch einiges ändern. Entsprechend aufgebracht reagierten Branchenvertreter.
Sollten die Pläne des Bundesfinanzministeriums umgesetzt werden, müssten sich bislang unabhängige Vermittler einem Haftungsdach anschließen, das ihnen die Produkte vorgibt, oder selbst ein Finanzdienstleistungsinstitut gründen und betreiben, befürchtet der AfW, eine Interessensvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Für Einzelunternehmer oder kleinere Vertriebe sei das allein aus Bürokratie- und Kostengründung schlicht unmöglich. „Der Vertrieb durch unabhängige Berater muss als Gegengewicht zum Bankenvertrieb erhalten bleiben. Das wäre gelebter Verbraucherschutz.“ fordert AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher und ergänzt: „Wenn der Gesetzgeber Privatanleger vor Falschberatung schützen möchte, dann möge er es nicht mit den Regularien versuchen, die schon bei den Banken versagt haben.“
Unseriöse Anbieter werden nicht eliminiert
Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des Verbands Geschlossener Fonds (VGF) warnte ebenfalls vor einer Einstufung als Finanzinstrument und wies zudem auf Lücken in dem Entwurf hin. Markteintrittsbarrieren für unseriös arbeitende Anbieter geschlossener Fonds seien nicht vorgesehen. „Auf Basis des aktuellen Entwurfs verhindert der Gesetzgeber jedenfalls nicht, dass unseriöse Anbieter weiterhin ungehindert das Geld privater Anleger akquirieren können“, sagt Romba. Der Verband hatte vorgeschlagen, Mindestkapital vorauszusetzen und Qualifikationsnachweise von Managern der Anbieter und der Fonds zu fordern.
Nölke, der Partner bei optegra:hhkl, erwartet allerdings, „dass unseriöse Anbieter im Vertriebsbereich vom Markt verschwinden.“ Der Vertrieb von geschlossenen Fonds durch Banken dürfte an Banken gewinnen, schätzt er: „Banken erfüllen bereits die Erfordernisse der neuen Regelung.“ Es werde aber auch in Zukunft gute und schlechte Produkte geben. Anlegeranwalt Peter Mattil aus München bezweifelt, dass die Beratung für Anleger durch den Vertrieb über Banken und Finanzdienstleister besser wird: "Die Erfahrung mit Aktien, Zertifikaten und anderen Produkten haben gezeigt, dass auch Banken nicht gegen Falschberatung gefeit sind.". Er ergänzt: "Die Anleger werden künftig allerdings ihre Haftungsansprüche eher durchsetzen können, da die meisten Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen im Gegensatz zu freien Vermittlern über Bonität oder eine Haftpflichtversicherung verfügen."
Mattil begrüßt es, dass die kurzen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung gestrichen werden sollen. Verstöße gegen die Gebote der anlegergerechten Beratung und der Offenlegung von Provisionen sollen künftig sogar als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können.
Bis zum 26. Mai können Verbände nun Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben. Fünf Tage danach ist eine Anhörung angesettzt. Im September soll der Bundestag dann über den Entwurf beraten.
© 2010 Börse Online = Börse Online









Diesen Artikel bookmarken bei...