NEK Genussscheine
Kofler macht Gütevorschlag
Von Renate DaumAus heiterem Himmel haben die Anleger von Genussscheinen der auf Energieprojekte spezialisierten Ingenieursgesellschaft NEK Ingenieur Gruppe GmbH eine Kündigung ihrer Papiere erhalten. Ausgesprochen hat sie die Kofler Energies AG aus München.
NEK hatte die Papiere 2005 bis 2007 ausgegeben und üppige Ausschüttungen gezahlt. Sie wurde 2008 von Kofler übernommen. Informationen erhielten Anleger nun zögerlicher als zuvor, obwohl sich die Lage drastisch verschlechterte. Verluste fraßen bis Ende 2009 das gesamte Genussscheinkapital auf. Damit ist Ende 2010 höchstens ein geringer Rückzahlungsbetrag zu erwarten.
Nicht nur Kofler nutzt Emittentenkündigungsrecht
„So entsorgt‘ man billig lästige Genussscheininhaber“, ätzte ein Betroffener im Internet. Davon könne keine Rede sein, heißt es bei der Gruppe von Georg Kofler, dem Ex-Chef des TV-Senders
Premiere. Sie verweist auf ihre finanzielle Unterstützung für die Tochter im Jahr 2009. Aus Kulanz bietet die Kofler-Gruppe den Anlegern nun 75 Prozent des Nominalbetrags der Genussscheine an. Nur bei Papieren ohne Kündigungsmöglichkeit durch den Emittenten sind Anleger vor einem Ausstieg zu einem ungünstigen Zeitpunkt geschützt.
Das Problem trifft beileibe nicht nur Anleger, die sich für nicht börsennotierte Papiere relativ junger Unternehmen entscheiden. Auch große Emissionshäuser von Zertifikaten halten sich häufig die Möglichkeit offen, laufende Papiere zu kündigen. Das gefällt Anlegern nicht, die sich auf eine feste Laufzeit verlassen wollen. Daher werben Emissionshäuser manchmal damit, wenn sie auf ein eigenes Kündigungsrecht verzichten, etwa die HSH Nordbank bei ihrer neuen Fan-Anleihe.
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