Phoenix Kapitaldienst
EdW verweigert Entschädigung
Von Tobias KaiserDie Enttäuschung kommt per Post ins Haus. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) versagt hunderten von betrogenen Anlegern der Phoenix Kapitaldienst eine Entschädigung. Die Mehrheit der Opfer kann aber weiterhin auf eine Entschädigung hoffen.
In den vergangenen Wochen verschickte die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen hunderte von Briefen an Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst. In den Schreiben teilte die EdW mit, dass die Betroffenen im Fall Phoenix keinen Anspruch auf eine Entschädigung aus der Einlagensicherung haben.
Auf der EdW, einer kleinen Bundesbehörde, ruhen im Moment große Hoffnungen der rund 30.000 Opfer der betrügerischen Phoenix-Kapitaldienst. Das in Insolvenz geratene Unternehmen war Mitglied der Einrichtung. Deshalb muss die EdW die betroffenen Anleger bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenze von 20.000 Euro pro Person für ihre Verluste entschädigen – insgesamt mit schätzungsweise 200 Millionen Euro.
Wegen diverser Rechtsstreitigkeiten und Unklarheiten zieht sich die Auszahlung der Entschädigung aber bereits seit 2005 hin. Ende Juli will die EdW endlich beginnen, das Gros der Fälle zu bearbeiten. Bis dahin solle die entsprechende Datenbank aufgebaut sein.
Aber bereits in den vergangenen Wochen haben die Mitarbeiter der Einrichtung erste Bescheide verschickt. „Im Laufe der Bearbeitung haben sich Fälle herauskristallisiert, in denen wir bereits jetzt eine abschließende Entscheidung treffen konnten“, erklärt Ingo Möser, der Handlungsbevollmächtigter der EdW, gegenüber BÖRSE ONLINE. Fast alle dieser Bescheide sind allerdings Absagen.
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