TÜV-Siegel
Anlegerschutz durch die Blume
Von Renate DaumDer TÜV Nord hat einen Fachbeirat eingerichtet, der sein Zertifizierungsverfahren „geprüfte Fondsplausibilität“ für geschlossene Fonds und andere Kapitalanlageprodukte überprüfen soll. Das Gütesiegel stand heftig in der Kritik, weil die vergebenen Noten zu milde ausfielen. Gute Zensuren hatten selbst Anlageprodukte erhalten, die BÖRSE ONLINE auf die Graue Liste oder FINANZTEST auf die Warnliste gesetzt hatten.
Im Dezember 2009 setzte der TÜV Nord das Bewertungssystem aus. „Optimierungspotenzial“ sei identifiziert worden, teilte der Prüfkonzern damals mit. Noten werde es keine mehr geben, der Kriterienkatalog werde überarbeitet und ein Fachbeirat installiert, „der sich aus Experten aus Wissenschaft und Verbraucherschutz zusammensetzt“. Nun liegt die Liste vor.
Der Finanzbranche lassen sich vier Beiräte zurechnen
Die Wissenschaft ist dreifach vertreten: Dem Beirat gehören demnach die Wirtschaftswissenschaftler Dorothea Schäfer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Professor Michael Bräuniger vom Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) und Professor Thomas Heidorn von der Frankfurt School of Finance & Management an.
Die weiteren Mitglieder sind Vertreter oder Berater der Finanzbranche: Thomas Ledermann, Vorstandsmitglied der BÖAG Börsen AG, die die Börsen Hamburg und Hannover und eine Zweitmarktplattform für geschlossene Fonds betreibt, Thorsten Voß, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Schulte Riesenkampff in Frankfurt, der sich einen Namen bei rechtlichen Fragen rund um die Gestaltung von Wertpapieren und Vermögensanlagen gemacht hat, Oliver Everling von der Rating Evidence GmbH, der Anbieter und Nutzer von Ratings berät, und Alexander Betz, Vorstandschef der eFonds Holding AG, über deren Plattform geschlossene Fonds angeboten werden.
TÜV Nord sieht den Bereicht trotzdem abgedeckt
Ausgewiesene Verbraucherschützer gehören dem Gremium nicht an. Offenbar hat der TÜV Nord die Aufgabe unterschätzt, Verbraucherschützer im klassischen Sinne für eine solche Aufgabe zu gewinnen. Manche Verbraucherzentralen dürfen nicht in dieser Art für gewerbliche Anbieter tätig werden, andere haben generell Vorbehalte gegen unternehmerische Beteiligungen. Wieder andere halten geschlossene Fonds nur für einen kleinen Prozentsatz von Anlegern geeignet, so dass es sinnvoller sei, mehr Energie auf Anlageformen zu verwenden, für die sich die Bürger stärker interessieren.
Der TÜV Nord sieht den Bereich trotzdem abgedeckt. Wenn jemand dazu beitrage, Bewertungsverfahren weiterzuentwickeln und damit die Transparenz von Kapitalanlageprodukten weiterzuentwickeln, dann sei das „praktizierter Anlegerschutz“, findet Ulf Theike, Geschäftsführer der TÜV-Nord-Zertifizierungstochter TÜV Nord Cert. Er setzt sogar noch eins drauf: Verbraucherschutz werde nicht nur durch ausdrückliche Interessensvertreter wie die Verbraucherzentralen betrieben, „sondern in erster Linie durch all jene, die durch ihre wissenschaftliche oder unternehmerische Arbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz leisten, unabhängig davon, ob sie eine direkte Interessensvertretung sind oder nicht.“ Der TÜV Nord selbst stehe außerdem „seit 140 Jahren für Verbraucherschutz“.
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