TÜV-Siegel
Setzen, sechs!
Von Renate Daum„Unqualifizierte Prüfer“, „ungeeignete Prüfkriterien“, „unrichtige Prüfergebnisse“: Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. (AfW) kritisiert Gütesiegel des TÜV Nord für geschlossene Fonds und Fondspolicen in harschen Worten. Ein Gutachten, das der AfW–Bundesverband Finanzdienstleistung e.V in Auftrag gegeben habe, ergebe die Mangelhaftigkeit der TÜV-geprüften Fondsplausibilität.
In dem Gutachten heißt es, dass die Einzelnoten vor allem in den Prüfkriterien Kostenquote, Renditeprognose, Mittelverwendungskontrolle, Management, Fondskonzept und Anlegerverständlichkeit häufig nicht plausibel seien. Es würden viel zu milde Gesamtnoten gebildet. Zudem seien die Kriterien für die Bildung einer Gesamtnote teilweise unterschiedlich gewesen. Auf Probleme bei den Prüfverfahren haben BÖRSE ONLINE und graumarktinfo.de in den vergangenen Monaten mehrfach hingewiesen.
Die Kritik wiegt schwer, denn der AfW ist vertritt die Interessen von über 30 000 Finanzdienstleistern in mehr als 1300 Unternehmen. Mitglieder sind Versicherungsmakler und –vertreter, Kapitalanlage– und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. Ihnen müsste ein Gütesiegel eines sehr bekannten Prüfungskonzerns wie des TÜV Nord bei der Beratung und im Vertrieb eigentlich gelegen kommen.
In einer Pressemitteilung zum Gutachten, schreibt der AfW jedoch, dass „die meisten Prüfergebnisse für TÜV-geprüfte Fonds nicht einleuchten und daher nicht plausibel sind“. Somit sei die bisher vom TÜV Nord praktizierte Prüfung der Fondsplausibilität zur Beurteilung von geschlossenen Fonds und Fondspolicen nicht geeignet und insbesondere für Anleger nicht verlässlich. Anleger würden irrtümlicherweise annehmen, dass ein mit „ausgezeichnet“, „sehr gut“ oder „gut“ benoteter Fonds mehr Sicherheit biete und auch wirtschaftlichen Erfolg verspriche. Zu solch einer möglichen Fehleinschätzung verleite auch das Label „Vertrauenswürdige Geldanlagen“ auf der Homepage der TÜV Nord Cert GmbH.
Gütesiegel könne wirtschaftliche Sicherheit suggerieren
„Vermittler, die ihren Kunden TÜV-geprüfte Fonds mit Hinweis auf das begehrte TÜV-Siegel empfehlen, könnten in eine Haftungsfalle geraten, sofern sich das Fondsangebot als Flop erweist und eventuell sogar zu einem tatsächlichen Totalverlust für den Anleger führt“, warnt der Verband. Vermittler sollten gegenüber ihren Kunden nicht hervorgehoben mit den TÜV-Siegeln für Fonds werben. „Maßgebliches Kriterium für den Vertrieb geschlossener Fonds sollte weiterhin das Vorliegen und der Inhalt eines Gutachtens nach dem IDW S 4 Standard sein“, sagt Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Rufen nach einem verpflichtenden „Finanz-TÜV“ schließt sich Wirth nicht an: „So lange nicht die vier entscheidenden Kernfragen - Qualifikation der Prüfer, Prüfkatalog mit Festlegung der Kriterien, einheitliche Standards für die Bewertung und Beurteilung der Finanzprodukte, Haftung der Prüfstelle - beantwortet sind, wird der Finanz-TÜV eine reine Illusion bleiben.“
Das Gutachten ist auf der Internetseite des AfW www.afw-verband.de als pdf-Dokument abrufbar. Das Gutachten greife "uns bereits bekannte Vorwürfe auf", teilte der TÜV Nord in einer Stellungnahme mit. Schon zuvor war das Prüfverfahren in einer Studie des Deutschen Instituts für Anlegerschutz (Dias) stark kritisiert worden. "Bereits nach Bekanntwerden der DIAS-Studie haben wir das Produkt einer kritischen Bewertung unterzogen und in Teilen modifiziert. Trotz positiver Expertengutachten nehmen wir die erneute Kritik zum Anlass, noch einmal das Produkt und die damit verbundenen Aussagen sorgfältig zu prüfen", heißt es beim TÜV Nord. Er ging auf Nachfrage nicht auf die einzelnen Kritikpunkte ein und äußerte sich auch nicht zu der Frage, welche Teile modifiziert worden waren.
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