Phoenix-Skandal: EdW klagt weiter
Von Hannah Wilhelm-FischerDie Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zieht nun vor das OLG Stuttgart: Sie will Schadensersatz von den Wirtschaftsprüfern Ernst & Young. Mit der ersten Klage vor dem Landgericht (LG) war die EdW kürzlich gescheitert.

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Der Hintergrund: 2005 hatte der Optionshändler Phoenix Kapitaldienst Insolvenz angemeldet und rund 30 000 geschädigte Anleger hinterlassen. Die EdW, deren Mitglied Phoenix war, sollte die Geprellten mit rund 180 Millionen Euro entschädigen. Sie besitzt aber nach eigenen Angaben nur rund fünf Millionen Euro.
Nun versucht die Behörde einen Teil des benötigten Kapitals anderweitig zu beschaffen: Sie verklagt die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young, denen sie vorwirft, bei einer 2002 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Auftrag gegebenen Prüfung Unstimmigkeiten in der Buchhaltung übersehen zu haben.
Das LG Stuttgart hatte jedoch kürzlich entschieden, dass die EdW nicht klageberechtigt sei (Az.: 27 O 4/07). Die Begründung der Richter: Es habe nie eine vertragliche oder vertragsähnliche Beziehung zwischen der Behörde und den Wirtschaftsprüfern bestanden. Denn die BaFin habe die Sonderprüfung in Auftrag gegeben. Dass der EdW möglicherweise ein Schaden durch das Verhalten der Prüfer entstanden sei, schloss das Gericht dagegen nicht aus.
Wie das OLG Stuttgart BÖRSE ONLINE nun mitteilte, geht die Entschädigungseinrichtung in Berufung. Das OLG wird sich dem Fall in Kürze unter dem Aktenzeichen 12 U 132/07 annehmen.
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