ACI Dubai-Fonds
Promis im Blickfeld der Anwälte
Von Renate DaumBei Alternative Capital Invest (ACI) aus Gütersloh wird in großen Dimensionen gedacht. Mit ambitionierten Projekten katapultierte sich das Emissionshaus zum Marktführer bei Dubai-Fonds. Seit 2004 wurden sieben Stück platziert, das Gesamtinvestitionsvolumen beziffert es auf mehr als 600 Millionen Euro. Mit einem geschickten Marketingschachzug erhöhte ACI den eigenen Bekanntheitsgrad: Immobilien wurden nach bedeutenden Sportlern benannt. So gibt es das Michael Schumacher Business Center oder den Boris Becker Business Tower sowie die Nicki Lauda Twin Towers.
Lange lief alles prächtig. Alle Ausschüttungen an die mehr als 8000 Anleger seien bis Ende 2008 prospektiert geleistet worden, brüstet sich das Emissionshaus. Im vergangenen Jahr wurden die Objekte der Fonds II bis V schon wieder verkauft. Doch dann riss die Glückssträhne. Der Kaufpreis sollte Ende des ersten Quartals 2009 gezahlt werden, doch der Käufer zahlte nicht. Nach Darstellung von ACI hatte ihm die Finanzkrise einen Strich durch die Rechnung gemacht. Banken waren plötzlich unwillig, Kredite bereit zu stellen.
Sicherheitspaket vorgeschlagen
ACI betonte, „dass das Kapital der Anleger weitestgehend gesichert ist“. Die ACI Real Estate LLC in Dubai stelle zur Absicherung der Anleger werthaltige Sicherheiten in Höhe von etwa 100 Millionen Euro zur Verfügung. Das entspreche dem Zweifachen des geschuldeten Kaufpreises.
Von einer Schieflage spricht dagegen der Anlegeranwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte aus Hamburg. Ihn stört auch die Vorgehensweise von ACI. Die Anleger sollten bis zum 26. Juni 2009 unter anderem über die geplante Verwertung von Sicherheiten abstimmen – im Umlaufverfahren, eine Gesellschafterversammlung ist nicht vorgesehen. Für eine Entscheidung im Umlaufverfahren stünden noch gar nicht alle nötigen Informationen zur Verfügung. Ihm gefällt zudem nicht, dass drei maßgebliche Vertriebsleute des Fonds das dreiköpfige Gremium bilden sollen, die die Geschäfte überprüfen, nämlich Rainer Regnery aus Hillesheim, Berthold Michel aus Aschaffenburg und Matthias Moosmann aus Villingen.
Anwälte erwägen Schritte gegen prominente Werbeträger
"Ich halte es für dubios, wenn als Mitglieder eines Kontrollgremiums maßgebliche Vertriebsmitarbeiter vorgeschlagen werden“, sagt Hahn und warnt vor möglichen Interessenskonflikten: „Warum bedient sich die ACI zur Prüfung nicht eines neutralen Rechtsanwaltes oder Wirtschaftsprüfers?“ Es leuchte ihm auch nicht ein, „dass die ACI nicht den Käufer auf Erfüllung des Kaufvertrages in Anspruch nimmt, sondern den komplizierteren Weg der Verwertung von Reservierungsverträgen gehen möchte“. Es stelle sich daher die Frage nach der Werthaltigkeit des Kaufvertrages oder der Solvenz des Käufers.
Das Unternehmen teilte auf Nachfrage nicht mit, es äußere sich derzeit gegenüber der Presse nicht, um die Beschlussfassung im Umlaufverfahren nicht zu beeinflussen und verwies ansonsten auf die Informationen auf der ACI-Webseite.
Anwälte überlegen unterdessen, ob nicht auch die prominenten Namensgeber für ACI-Projekte angegangen werden können. „In Betracht kommen hier neben Ansprüchen gegen die Fondsgesellschaft auch solche gegen die prominenten Namenspaten", erläutert István Cocron von der Kanzlei CLLB mit Hauptsitz in München: "Denn diese müssen grundsätzlich nach einem Urteil des Landgerichts Mosbach für Schäden einstehen, wenn sie Projekte, für die sie werben, nicht hinreichend geprüft haben.“ Rechtsanwalt Walter Späth von der Kanzlei Rohde & Späth in Berlin sieht das ähnlich: „Es kann nicht sein, dass ein prominenter Namenspate einerseits von den Vorzügen profitiert und hohe Vergütungen erhält, andererseits aber dann, wenn es zu Problemen kommt, mit der Materie nichts zu tun haben will und sich für nicht verantwortlich erklärt.“
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