Akzenta
Ex-Vorständen droht Haftantritt
Von Renate DaumDer Bundesgerichtshof (BGH) hat Revisionsanträge der verurteilten Ex-Vorstände der Akzenta AG aus Neubeuern zurückgewiesen. Der Antrag auf Neuverhandlung sei unbegründet, entschied der BGH am 18. August 2009 (Aktenzeichen 1 StR 222/09). Damit sind die vor gut einem Jahr verkündeten Strafurteile rechtskräftig geworden. Die Betroffenen müssen die Haft antreten, falls keine Gründe für eine Verschonung sprechen.
Im August 2008 hatte das Landgericht München II nach über 800 Tagen Verfahrensdauer hohe Haftstrafen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs ausgesprochen. Ulrich C. bekam sechs Jahre und neun Monate, Alexander C. und Oliver B. jeweils fünf Jahre. Ein ehemaliger leitender Mitarbeiter wurde wegen Beihilfe zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Urteil ordnungsgemäß zustande gekommen
Die Akzenta AG hatte Anlegern eine Umsatzbeteiligung angeboten. Die Richter sahen darin ein Schneeballsystem. Die Kunden seien über die Mittelherkunft und –verwendung getäuscht worden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stellte nun fest, dass das Urteil des Münchner Gerichts ordnungsgemäß zustande gekommen sei.
Die BGH-Entscheidung ist auch für die Anlegerklagen von Bedeutung, davon ist der Anwalt Jürgen Klass II überzeugt, dessen Kanzlei Dr. Klüver, Dr. Klass & Kollegen in München mehr als 200 Geschädigte vertritt. „Verstärkt werden jetzt die Ex-Chefs der Akzenta ins Visier genommen“, sagt Klass. Seine Kanzlei habe in zwei Verfahren beim Landgericht München I jeweils einen dinglichen Arrest über das Privatvermögen von drei der Verurteilten erzielt (Beschlüsse vom 13. Juli2009, Aktenzeichen: 27 O 12907/09 und 27 O 12906/09).
Arreste über Privatvermögen erwirkt
Klass rechnet damit, dass etliche Zivilverfahren, die ausgesetzt waren, um das Ergebnis des Strafverfahrens abzuwarten, nun wieder aufgenommen werden. Außerdem kann er sich vorstellen, dass etliche Geschädigte sich nun entschließen, rechtliche Schritte zu ergreifen. „Zu beachten ist, dass die Ansprüche bis zum 31. Dezember 2009 zu verjähren drohen könnten“, sagt Klass. Drei Jahre haben Anleger nach Kenntnis von Ungereimtheiten Zeit, Klagen einzureichen. Im Jahr 2006 hatte die Polizei Hausdurchsuchungen durchgeführt. Allerdings hatte Akzenta damals vehement alle Vorwürfe bestritten.
Mehrere Anleger haben bereits Schadensersatz erstritten, etwa mit rechtskräftigem Urteil vom 11. Mai 2009 (Aktenzeichen: 27 O 1953/09) vom Landgericht München I gegen Ulrich C. Die Akzenta AG selbst ist insolvent. Daher wäre es wenig aussichtsreich, gegen das Unternehmen vorzugehen.
Die „Legendenbildung“ habe nun ein Ende, hofft Rechtsanwalt Rudolf Appl aus Rosenheim nach dem BGH-Beschluss. Die Betroffenen hätten nie ihre Verantwortung eingestanden, sondern vielmehr Nebelkerzen geworfen. „Der eigentliche Grund für die irreführenden Legenden liegt darin, dass man die gläubige Masse der geschädigten Opfer weiter verfügbar halten will, um sie wiederholt auszubeuten“, schreibt er in einem Kommentar zum BGH-Beschluss. Solche Versuche seien bereits zu beobachten gewesen.
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