Amtex GmbH
Im Bohrloch war Salzwasser
Von Renate DaumWegen falscher Angaben in einem Prospekt für Ölquellen-Beteiligungen musste die Amtex GmbH aus Hamburg Schadensersatz zahlen. Die Erfolgsaussichten waren nicht so sicher, wie in dem Dokument dargestellt.
Direktbeteiligungen an Erdölquellen scheinen angesichts der hohen Ölpreise interessant zu sein. Sie sind aber riskant. Im Januar 2008 hat BÖRSE ONLINE 17 Abrechnungen der Amtex GmbH, Hamburg, und Amtex Oil & Gas Inc., Dallas, für das erste Quartal 2007 analysiert. Elf enthielten schlechte Noten. Zudem stellte die Amtex Oil & Gas Inc. für eine Anlageentscheidung wichtige Informationen nicht bereit.
Bei dem Projekt Cisco-Sand von Amtex aus dem Jahr 1999 waren Angaben im Prospekt sogar falsch. Es handle sich um zwei Quellen in Texas, die "gebohrt, aber nicht ausgeschöpft worden sind", hieß es im Prospekt. "Logmessungen haben ergeben, dass der Anschluss erfolgreich sein wird." Eine geologische Beurteilung in deutscher Fassung war beigefügt, nicht aber das englische Original, das die Aussichten nicht als so sicher darstellte. Unter den Tisch fiel auch, dass die Messergebnisse sowohl auf Öl als auch auf wertloses Salzwasser hinweisen könnten. Das Projekt floppte. Als ein Anleger nach Texas flog, sah er in dem Gebiet keine Förderung. Die "Quellen" waren nur Bohrlöcher, aus denen nie Öl gefördert worden war. Sein Anwalt Christian Kenkel aus Hamburg reichte Klage ein.
"In der Cisco-Schicht war Salzwasser", räumte ein Zeuge vor Gericht ein, der in Texas mit dem Projekt befasst war. Das Landgericht Hamburg schloss aus den problematischen Punkten, dass der Prospekt falsch war. Der Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs sei erfüllt und der Kunde geschädigt worden. Die Amtex GmbH und drei Verantwortliche wurden zu Schadensersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte das Urteil am 17. Juli 2007 (Az.: 8 U 23/06).
Der Amtex-Geschäftsführer Andreas Pawlowski verteidigt die Gesellschaft mit dem Hinweis, der Kunde habe neben der ertraglosen Quelle "noch eine überaus erfolgreiche Beteiligung" gezeichnet. Auf Seiten des Gerichts sei es zu einer "fehlerhaften Übersetzung der unserem Prospekt zugrunde liegenden geologischen Messungen" gekommen. Die aus Amtex-Sicht "fehlerhafte zivilrechtliche Wertung" sei nur deshalb nicht zum Bundesgerichtshof gebracht worden, weil eine Revision nicht zugelassen worden sei.
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