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10:31, 30.06.10


Badenia

Provisionen verschwiegen

Von Renate Daum

Wohnanlage

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Eine Immobilienkäuferin erhält wegen arglistiger Täuschung Schadensersatz, weil die Provisionen für die Vermittler viel zu niedrig ausgewiesen waren. Das hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 29. Juni entschieden und damit das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig bestätigt (Az. XI ZR 104/08).

Über die Vermittlerfirma Heinen & Biege hatte eine damals 38 Jahre alte Krankenschwester 1996 eine Eigentumswohnung in Hamburg gekauft. Sie erhoffte sich dadurch Steuerersparnisse. Den Kaufpreis von 147 511 DM finanzierte sie über ein Vorausdarlehen über 178 000 DM, das über zwei Bausparverträge von Badenia getilgt werden sollte.

Provision war fast drei Mal so hoch

Die Krankenschwester unterschrieb dabei einen Vermittlungsauftrag für das Objekt und die Finanzierung, nach dem die Finanzierungsvermittlerin 3560 DM "Finanzierungsvermittlungsgebühr" und die Wohnungsvermittlerin 5089 DM Courtage erhalten sollten. Das entsprach einer Provision von insgesamt 5,86 Prozent der Kaufpreissumme. Bei der Beweisaufnahme vor Gericht kam aber heraus, dass die Provision mindestens 15 Prozent betragen hatte. Mit der Vermittlerfirma Heinen & Biege hatte die Badenia in großem Stil kooperiert, daher ging das Gericht von einer institutionalisierten Zusammenarbeit aus und nahm an, dass die Beklagten von der arglistigen Täuschung wussten.

In erster Instanz hatte die Krankenschwester vergeblich vor dem Landgericht Lübeck Schadensersatz gefordert. Das Oberlandesgericht Schleswig dagegen kam zu dem Ergebnis, dass der Vertrieb durch Gestaltung und Inhalt des Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags bewusst die falsche Vorstellung erzeugt habe, dass nur die dort genannten Provisionen flössen.

Gleichlautende Aufträge wurden vielfach eingesetzt

Die Klägerin darf nun die Rückabwicklung des kreditfinanzierten Kaufs der Eigentumswohnung verlangen, inklusive der Rückzahlung der geleisteten Zinsen. Die Darlehen muss sie nicht weiter bedienen. Dafür muss sie sich Mietpoolausschüttungen und Steuervorteile anrechnen lassen.

Solche Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge wurden vielfach eingesetzt, wenn Heinen & Biege Wohnungen vermittelte und die Badenia sie finanzierte. Daher ist das Urteil über den konkreten Einzelfall hinaus von Bedeutung.

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