Cinerenta
Mario Ohoven erstmals verurteilt
Von Renate DaumMario Ohoven, der langjährige und schillernde Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), ist erstmals persönlich zu Schadensersatz an Anleger der Cinerenta Medienfonds II und IV verurteilt worden. Das Landgericht München I gab vier Klagen gegen Ohoven und die Fondstreuhänderin Contor aus München statt (Az. 28 O 22.982/09, 28 O 20.885/09, 28 O 24.007/09, 28 O 21.862/09).
Bislang hatten Richter in mehr als 250 Fällen bis in die obersten Instanzen Klagen gegen Ohoven abgewiesen. Er war früher Gesellschafter der Cinerenta GmbH sowie Geschäftsführer und Hauptgesellschafter der mittlerweile insolventen Investor Treuhand, die Cinerenta-Fonds vertrieben hatte. Investor Treuhand sollen über Vertriebsprovisionen und weitere Vergütungen bis zu 20 Prozent der Anlegergelder zugeflossen sein.
Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingestellt
Cinerenta hatte 1997 bis 2003 fünf geschlossene Filmfonds mit gut 450 Millionen Euro für 8500 Anleger aufgelegt. Sie galten als risikoarm, weil ein Großteil der Filmproduktionskosten bei Erlösausfall durch eine Versicherung oder Garantien abgedeckt sein sollte. Bei einigen Fonds entpuppte sich die Versicherungsgesellschaft als Briefkastenfirma in Panama. Die Anleger erhielten nur ein Bruchteil ihrer Einlage zurück. Die bayerische Finanzverwaltung glaubt, dass es bei den Fonds gar keine Gewinnerzielungsabsicht gab und erkannte den Anlegern Verluste ab, die sie in ihren Steuererklärungen angesetzt hatten. Ob das rechtmäßig war, müssen nun Gerichte klären.
Zwei Geschäftsführer wurden wegen unrichtiger Steuererklärungen bei mehreren Fonds für die Jahre 1999 bis 2002 angeklagt. Sie räumten einen Teil der Vorwürfe ein und wurden im Rahmen einer Vereinbarung für einen Fonds verurteilt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I umfassten noch weitere Sachverhalte, auch Ohoven selbst geriet in ihr Visier. In seinem Fall hat sie die Akten allerdings in diesem Jahr eingestellt. Der Tatnachweis sei nicht zu führen gewesen, sagte eine Sprecherin gegenüber graumarktinfo.de.
Ohoven-Anwalt spricht von einem unhaltbaren Urteil
Umso mehr überrascht das Urteil des Landgerichts in diesem Zivilverfahren. Die Gründe liegen noch nicht vor. Das Büro Ohoven in Düsseldorf sowie sein Anwalt kündigten an, Rechtsmittel einzulegen. Sie sprachen davon, dass das Urteil falsch und unhaltbar sei und verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshof vom 15. Juli, wonach Ohoven nicht persönlich haften müsse. Zuvor habe der Bundesgerichtshof im Februar beschlossen, dass Ohoven nicht wegen möglicherweise verschwiegener Rückvergütungen haften müsse.
Dagegen sprach die Anwältin der Anleger, Sarah Mahler von der Kanzlei Mattil & Kollegen, von einem Durchbruch. Die neuen Urteile stünden nicht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung, weil neue Erkenntnisse vorgelegen hätten.
Ohoven hat nicht nur wegen der Anleger rechtlichen Ärger. Die Insolvenzverwalterin Petra Hilgers der in Berintreg umfirmierten Investor Treuhand hat eine Klage vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht. Sie fordert mehr als zwei Millionen Euro von ihm. Das Büro Ohoven bezeichnete die Vorwürfe als haltlos.
© 2010 Börse Online = Börse Online








Diesen Artikel bookmarken bei...