Markus Frick
80 Millionen Euro eingefroren
Von Renate DaumDie Staatsanwaltschaft Berlin hat im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kursmanipulation durch Empfehlungen in Frick-Börsendiensten 80 Millionen Euro sicher gestellt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Berlin auf Nachfrage von graumarktinfo.de. Boerse.ard.de hatte zuvor über diese Zahl berichtet. Frick habe dies jedoch dementiert, hieß es in diesem Artikel. Es ist bislang nicht bekannt, wem das beschlagnahmte Geld zuzurechnen ist.
Der Fall gewinnt damit immer größere Dimensionen. In einem Beschluss des Landgerichts Berlin vom Mai 2008 war noch von 45,6 Millionen Euro die Rede, die gepfändet worden seien. Die Staatsanwaltschaft Berlin äußerte sich nicht dazu, weshalb die sicher gestellte Summe in der Zwischenzeit deutlich angestiegen ist.
Frick bestreitet die Vorwürfe
In Frick-Börsendiensten waren unter anderem die Rohstoffaktien RussOil, Star Energy und Stargold empfohlen worden, die sich als weitgehend wertlose Gesellschaften erwiesen. Die Papiere beschwerten vielen Investoren hohe Verluste. In dem Beschluss des Landgerichts vom Mai heißt es, dass der Beschuldigte Bevollmächtigter eines auf Mauritius ansässigen Unternehmens sei. Bei einer Privatbank habe er Aktien von 13 Gesellschaften vor Empfehlungen in seinen Börsendiensten eingeliefert und sie vor einem nachfolgenden Kurscrash verkaufen lassen. Verkaufserlöse von 45,6 Millionen Euro seien erzielt worden. Eine Analyse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe ergeben, dass Empfehlungen des Beschuldigten auf Aktienkurse eingewirkt hätten.
Ein Anwalt von Markus Frick wies darauf hin, dass die geäußerten Verdächtigungen nicht bewiesen seien. Die erhobenen Vorwürfe bestritt er ausdrücklich. Gegen die Entscheidung in Berlin, in der es um Akteneinsichtsrechte ging, hat Frick Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Es gilt ein strenges Prioritätsprinzip
Andreas M. Lang, Rechtsanwalt und Vorstand bei der Kanzlei Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, weist darauf hin, dass sichergestelltes Geld erst dann zur Verfügung stehe, wenn Frick strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werde. Zunächst müsse ein Anleger einen Urteilsspruch gegen Frick erwirken und dann einen so genannten Arrest beantragen, um Zugriff auf das von der Staatsanwaltschaft sicher gestellte Vermögen zu erhalten.
Dabei werde streng die Reihenfolge der erwirkten Urteile und Arreste eingehalten, erläutert Lang: "Wer dabei zuerst kommt, mahlt zuerst." Es sei daher ratsam, nicht lange abzuwarten, sondern sich über juristische Schritte zu informieren.
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