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Serie: "Markus Frick"



11:15, 06.02.08


Markus Frick

Anleger bekommt Schadenersatz

Von Börse Online

Der Börsenbrief-Herausgeber Markus Frick muss einem geschädigten Abonnenten Schadenersatz zahlen. Der Abonnent hatte durch Fricks Anlagetipps Verluste in fünfstelliger Höhe erlitten. Diese soll Frick nun erstatten.


Das Landgericht Heidelberg verurteilte den Börsenbrief-Herausgeber und Ex-Moderator einer Börsensendung dazu, einem Abonnenten seiner E-Mail-Hotline einen fünfstelligen Kursverlust zu erstatten. Der Kläger hatte auf Fricks Anlageempfehlungen vertraut. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 2 O 261/07 ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Frick gibt in seiner kostenpflichtigen E-Mail-Hotline Investmentempfehlungen. Für 898 Euro im Jahr erhalten Abonnenten börsentäglich eine Mail mit Tipps. Für die Empfehlung dreier Rohstoffwerte, die sich als überwiegend wertlose Unternehmen ohne nennenswertes operatives Geschäft entpuppten, war der Börsenguru im Jahr 2007 massiv in Kritik geraten.

Der Anleger, der nun vor dem Landgericht Heidelberg Erfolg hatte, fuhr mit den Empfehlungen des gelernten Bäckermeisters einen fünfstelligen Verlust ein. Die Heidelberger Richter verdonnerten Frick persönlich dazu, die Kursverluste zu ersetzen. Auch andere Anwaltskanzleien haben bereits mehrere Schadenersatzklagen gegen Frick eingereicht - und hoffen auf eine Signalwirkung des Heidelberger Richterspruchs.

„Soweit uns bekannt ist, handelt es sich um das erste Urteil gegen den früheren Bäckermeister Frick wegen falscher beziehungsweise unzulänglicher Information und Beratung der Abonnenten über die empfohlenen Unternehmen“, sagt Rechtsanwalt Theo Rauh von der Düsseldorfer Kanzlei PPR & Partner, die den Kläger vertritt. Frick habe seine Pflichten aus dem Abo-Vertrag schlecht erfüllt, davon entbinde auch nicht der Disclaimer, der dem Börsenbrief beigefügt war, erläutert Rauh den Tenor des Urteils. Wichtig: Die Schadensersatzklage richtete sich gegen Markus Frick persönlich. Denn der Kläger hatte seinerzeit seinen Abo-Vertrag mit Frick direkt und nicht mit einer seiner Firmen abgeschlossen. Frick hafte daher mit seinem Privatvermögen, erläutert Anwalt Rauh. Abo-Verträge, die später abgeschlossen wurden, laufen oftmals über eine von Fricks Firmen.

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