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Serie: "Markus Frick"



10:22, 21.01.09


Markus Frick

Anwälte dürfen Akten einsehen

Von Renate Daum

Markus Frick


Markus Frick

Anlegeranwälte dürfen teilweise Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat am 4. Dezember 2008 einen Beschluss des Landgerichts Berlin auf Akteneinsicht bestätigt (Aktenzeichen 2 BvR 1043/08). „Wir erwarten uns einige wertvolle Erkenntnisse für die laufenden Zivilverfahren davon“, sagt Michael Jakobs von der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei PPR & Partner.

In dem Ermittlungsverfahren untersuchen Staatsanwälte in Berlin, ob Empfehlungen des Börsengurus für weitgehend wertlose Gesellschaften strafrechtlich zu belangen sind. Das Landgericht Heidelberg sprach einem Anleger deswegen Schadensersatz zu. Frick ging allerdings dagegen vor. „Die Berufung liegt beim Oberlandesgericht Karlsruhe“, sagt Anwalt Jakobs, der für die Kanzlei tätig ist, die das Heidelberger Urteil erstritten hat. Es blieb allerdings der einzige vollumfängliche Erfolg für die Geschädigten. Seit der Tippgeber nach Berlin umgezogen ist, sind die dortigen Gerichte für die Frick-Verfahren zuständig. Seither gab es bisher kein positives Urteil mehr.

Anleger hat seinen Antrag zurückgezogen

Viele Frick-Verfahren sind ausgesetzt, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen sind weit fortgeschritten. Eine Anklage und Verurteilung würde den Geschädigten helfen. Auch durch eine Akteneinsicht dürften sich wichtige Hinweise ergeben. Schließlich führen die Verfassungsrichter in ihrer Ablehnungsbegründung einen Gerichtsbeschluss auf, wonach sich aus den bisherigen Ermittlungen "ein hoher Verdachtsgrad" gegen Frick ergebe (Beschluss des Landgerichts Berlin vom 20. Mai 2008, Aktenzeichen 514 AR 1/07).

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin habe bereits am 26. September 2007 wegen der Empfehlung dreier Aktiengesellschaften 27,1 Millionen Euro des Vermögens eines Unternehmens auf Mauritius arrestiert, schreiben die Verfassungsrichter. Frick sei dort Bevollmächtigter gewesen. Wegen der Empfehlung weiterer Gesellschaften sei der Arrest später auf 45,6 Millionen Euro erhöht worden. Aufgrund von Pfändungsverfügungen der Staatsanwaltschaft seien rund 38,7 Millionen Euro sichergestellt worden.

Der Antragsteller, der das Akteneinsichtsgesuch gestellt hatte, zog seinen Antrag in der Zwischenzeit zurück. Allerdings haben mittlerweile andere Geschädigte ähnliche Gesuche stellen lassen. Sie dürften es nun leichter haben, ein Einsichtsrecht zu erhalten. Anwalt Jakobs rechnet damit, dass die Akten noch in diesem Jahr teilweise zugänglich werden.

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