Markus Frick
Der Fall weitet sich aus
Von Renate DaumDie Rechtsanwaltskanzlei CLLB aus München hatte einen Arrestbefehl in das Vermögen des Börsengurus Markus Frick erwirkt. Der Arrest ist durch die am 3. November 2008 erfolgte Rücknahme des darauf gerichteten Antrags entfallen.
CLLB vertritt Abonnenten von Frick-Börsendiensten, denen umstrittene Tipps hohe Verluste einbrachten. So stürzten die Aktien Star Energy, Stargold Mines und RussOil nach ihrer Empfehlung ab. Denn es stellte sich heraus, dass es sich um operativ kaum tätige Gesellschaften handelte.
Das brachte nicht nur zahlreiche Anleger in Rage, sondern rief auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Wegen des Verdachts der Kursmanipulation nahmen sie Ermittlungen auf. Auch die Geschädigten wurden aktiv. Viele von ihnen reichten Klagen ein. Im Februar 2008 erstritt die Kanzlei PPR & Partner in erster Instanz Schadensersatz von Frick für einen Abonnenten seiner Email-Hotline vor dem Landgericht Heidelberg. Im Juli wurde bekannt, dass Unternehmen aus dem Einflussbereich des Börsengurus einem Vergleich mit Mandanten der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte aus Grünwald zugestimmt haben.
Die Spur führt nach Mauritius
Ein bislang nicht in der Öffentlichkeit bekannter Beschluss des Landgerichts Berlin vom 20. Mai 2008 in einem anderen Verfahren, der graumarktinfo.de vorliegt, legt nun nahe, dass der Fall eine noch größere Dimension haben könnte, als bisher gedacht. Das Gericht gewährt darin einer Anlegerin, die eine Strafanzeige gestellt hatte, teilweise Akteneinsicht bei einem Ermittlungsverfahren wegen Kursmanipulation.
Frick ließ allerdings beim Verfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einlegen und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen, dem das Verfassungsgericht am 2. Juni 2008 stattgab. Demnach darf die Akteneinsicht bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, nicht gewährt werden.
Frick-Anwalt bestreitet die Vorwürfe ausdrücklich
Dennoch ist der Inhalt des Landgerichtbeschlusses sehr interessant. Das Gericht schildert darin vorläufige Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft. Es heißt darin, dass der Beschuldigte Bevollmächtigter eines auf Mauritius ansässigen Unternehmens sei. Bei einer Privatbank habe er Aktien vor Empfehlungen in seinen Börsendiensten eingeliefert und sie vor einem nachfolgenden Kurscrash verkaufen lassen.
Zunächst seien im September 2007 wegen der Empfehlung von drei Gesellschaften 27,1 Millionen Euro aus dem Vermögen des Unternehmens auf Mauritius eingefroren worden. Später sei der Betrag wegen der Empfehlung von zehn weiteren Gesellschaften auf insgesamt 45,6 Millionen Euro erhöht worden. Der Betrag habe sich aus den Verkaufserlösen ergeben. Eine Analyse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe ergeben, dass Empfehlungen des Beschuldigten auf Aktienkurse eingewirkt hätten.
Ein Anwalt von Markus Frick weist darauf hin, dass die geäußerten Verdächtigungen nicht bewiesen seien und ergänzt: „Vielmehr werden die erhobenen Vorwürfe ausdrücklich bestritten.“ Anwalt Franz Braun von der Kanzlei CLLB sieht sich dagegen in seiner Arbeit bestärkt: „Auch dieses massive Eigeninteresse verheimlichte der Börsenguru vor den Abonnenten des Börsenbriefs.“
Aktualisierung: Der erste Absatz wurde am 23. Februar 2010 geändert, weil der Arrestantrag zurückgenommen worden ist.
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