Nauerz & Noell
Freiheitsstrafe wegen Betrugs
Von Renate DaumDer Strafprozess gegen Georg Nauerz, den Vorstand der Nauerz & Noell AG aus Frankfurt, ist zu Ende. Am Mittwoch, 23. Juni 2010, verurteilte ihn das Amtsgericht Kaiserslautern wegen Betrugs in 37 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Das Urteil beruht auf einer Absprache zwischen den Beteiligten. Formal ist es zwar noch nicht rechtskräftig, doch es ist unwahrscheinlich, dass Rechtsmittel dagegen eingelegt werden.
Nauerz & Noell bezeichnete sich als Investmentboutique. Sie unterhielt Büros, Niederlassungen und Tochteruntergesellschaften in der Schweiz, Österreich und England sowie ein Investmentcenter in Kaiserslautern. Auf Anlegermessen war sie mehrfach einem Stand vertreten, Vorstand Georg Nauerz hielt Vorträge über Hedgefonds. Für den Unternehmensaufbau hatte das Unternehmen mindestens zehn Millionen Euro bei etwa 700 Anlegern eingesammelt. Das Unternehmen hatte im März 2010 überraschend einen Insolvenzantrag gestellt, das Insolvenzverfahren ist mittlerweile eröffnet.
Chancen für Anleger stehen schlecht
Die Anleger müssen mit einem Totalverlust rechnen. Denn die angebotenen Zinsprodukte waren riskant. Über das „8,25 % NN-Investment 2018“ schrieb das Unternehmen zwar: „Die Nauerz & Noell AG verbindet bei diesem Investment die Vorteile einer Anleihe mit den Renditechancen einer Aktienbeteiligung. Dabei erhalten Anleger eine hohe Grund-Dividende plus einer gewinnabhängigen Bonus-Chance - ohne dabei Kursrisken zu tragen“. Tatsächlich handelte es sich aber ein Eigenkapital-Genussrecht mit Gewinn- und Verlustbeteiligung.
Gerade bei Genussrechten mit Eigenkapitalcharakter stehen die Chancen für Anleger im Insolvenzfall schlecht, denn sie gelten üblicherweise als nachrangige Gläubiger. Nur wenn die vorrangigen Gläubiger und die Verfahrenskosten abgedeckt sind, bleibt etwas für sie übrig. Das ist höchst selten der Fall. Die Insolvenzordnung sieht es nicht einmal vor, dass nachrangige Gläubiger an der Gläubigerversammlung teilnehmen dürfen. Insolvenzverwalter Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner geht derzeit noch ohnehin noch der Frage nach, wie die Mittel verwendet wurden und wie viel Geld genau übrig ist.
Dennoch sollten Anleger ihre Forderungen zumindest zur Insolvenztabelle anmelden, selbst wenn damit zu rechnen ist, dass diese bestritten werden. Denn der Aufwand für eine Anmeldung ist gering. Sollte doch genug Geld für alle Gläubiger gefunden werden, kommen sie dann auch zum Zuge.
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