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09:50, 10.03.10


Pershing

US-Broker haftet für Vermittler

Von Ute Göggelmann

Bundesgerichtshof

© dpa
Bundesgerichtshof

Eine US-Brokerfirma haftet für riskante Anlagen, wenn sie ihre Vermittler nicht ausreichend kontrolliert. Das hat der Bankensenat des Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Gericht gab damit einer Klägerin recht, die nach großen Verlusten an der New Yorker Börse knapp 6000 Euro Schadenersatz von einer amerikanischen Brokerfirma gefordert hatte.

Anwältin Silvia Volaric-Huppert von der Kanzlei Marzillier Dr. Meier & Dr. Guntner Rechtsanwaltsgesellschaft sieht das Urteil als wegweisend an, da erstmals ein deutscher Anleger auch gegen einen ausländischen Broker vorgehen kann. „Bisher konnten Geschädigte zwar gegen den Vermittler vorgehen, bei dem war aber meist nichts zu holen, etwa wenn er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat“, sagte Volaric-Huppert, deren Kanzlei das BGH-Urteil erwirkte.

Termingeschäfte von vorne herein chancenlos

In dem verhandelten Verfahren hatte der deutsche Vermittler Volker Scholten aus Düsseldorf bei der US-Firma Pershing von 2003 bis 2005 Termin- und Optionsgeschäfte für die Klägerin abgewickelt. Von ihrem auf einem Konto eingezahlten Kapital in Höhe von 6000 Euro erhielt die Klägerin laut Gericht am Ende nur einen Betrag in Höhe von 205,01 Euro zurück. Nach Ansicht des Senats führte der Vermittler vor allem solche Termingeschäfte durch, die von vorneherein chancenlos gewesen sind. „Für eine Aktienoption, die einen Kaufpreis von beispielsweise 52 Euro hatte, verlangte der Vermittler 100 Euro Gebühren“, erklärte Volaric-Huppert.

Da die Brokerfirma das Geschäftsmodell des Manns vorab nicht geprüft habe, sondern ihn unkontrolliert über ihr Online-System schalten und walten ließ, trage auch das Unternehmen eine Mitschuld an den Verlusten, erklärte der BGH. Die Schädigung der Klägerin sei zumindest billigend in Kauf genommen worden. Die Richter am BGH bestätigten damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom März 2009 (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 93/09).

In Karlsruhe stehen weitere Fälle zur Entscheidung an

Verbraucherschützer begrüßten das Urteil. „Für den Anleger ist positiv, dass das Gericht nicht nur auf die Beratungshaftung abgestellt hat, sondern auch ein eigentlich abseits Stehender einstehen muss“, sagte Jana Brockfeld vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

Auch deutsche Online-Broker wie die DAB Bank und Comdirect arbeiten mit freien Finanzvermittlern zusammen. Ob sie von dem BGH-Spruch betroffen sind, ist offen. „Wir arbeiten nur mit Vermögensverwaltern und Fondsvermittlern mit BaFin-Lizenz zusammen“, sagte ein Sprecher von Cortal Consors. Für eine abschließende Beurteilung sei es zu früh. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

In Karlsruhe stehen weitere ähnliche Fälle zur Entscheidung an. Darunter sind noch mehr als 40 Fälle, die durch Scholten geschädigt wurden. Der BGH habe sich den Fall mit der kleinsten Schadenssumme herausgenommen, sagte Volaric-Huppert. Ein Mandant etwa habe rund 200 000 Euro durch die unlauteren Praktiken von Scholten und Pershing verloren. Zudem laufen noch Verfahren gegen die Vermittlerfirmen Becker & Kronast, Noack Consulting und Man Financial, die ebenfalls mit Pershing zusammengearbeitet haben.

Pershing arbeitete mit Tausenden von Vermittlern zusammen

Der US-Broker Pershing arbeitet weltweit mit Tausenden von Vermittlern zusammen, die laut Anlegeranwälten häufig Firmen des Grauen Kapitalmarkts zuzuordnen sind. Diese Unternehmen sind nicht durch staatliche Aufsichtsbehörden reguliert und arbeiten unseriös, indem sie etwa per Telefonanruf verschiedene Finanzprodukte verkauften. In den 90er Jahren etwa waren es Warentermingeschäfte, später dubiose Börsenerstnotierungen und in den vergangenen Jahren oft vermeintlich lukrative Immobilienfonds oder Investments in Alternative Energien.

Der Düsseldorfer Anlegeranwalt Jens Graf erwirkte 2007 vor dem Amtsgericht Frankfurt einen Arrestanspruch auf das Vermögen von Pershing in Deutschland. Sein Mandant hatte dem Düsseldorf Vermögensverwalter New York Broker Deutschland AG (NYBD) sein Vermögen anvertraut. Als dieser pleite ging, verklagte Graf mit Erfolg die Depotstelle von NYBD Pershing.

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