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Serie: "Phoenix Kapitaldienst"



17:26, 14.01.08


Phoenix Kapitaldienst

„Die perfekte Abschöpfungsquelle“

Von Sabine Gusbeth und Renate Daum

© dpa

Die Gewinne standen nur auf dem Papier, aber Steuern sind darauf nun ganz real zu zahlen. Phoenix Kapitaldienst wies Anlegern fette Renditen zu. Nur leider waren sie nicht echt. Der Finanzanbieter brach zusammen. Das hindert die Finanzbehörden aber nicht daran, Steuern auf die Scheingewinne von den Anlegern einzutreiben. Die ersten Steuerbescheide wurden bereits verschickt. Einer Phoenix-Anlegerin, die 125.000 Euro investiert hat, liegt zu Zeit ein Steuerbescheid über Nachforderungen in Höhe von 8000 Euro vor.

Wehren können sich die Betroffenen wohl nur schwer, denn der Bundesgerichtshof, das oberste Finanzgericht, hat entschieden, dass Scheingewinne besteuert werden dürfen. "Aus Sicht des Staates ist dies die perfekte Abschöpfungsquelle", sagt der Anlegeranwalt Andreas Tilp. Er und sein Rechtsanwaltskollege Klaus Nieding sind erbost über die Rolle des Staates in dem Skandal.

Staatshaftungsklage eingereicht

Da Phoenix Kapitaldienst der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) angehörte, sind Einlagen der Anleger bis zu 20 000 Euro gesichert. Die EdW ist aber mit diesem Riesenfall finanziell völlig überfordert. Eine Bundesbürgschaft hat ihr die Bundesregierung aber Ende 2007 verweigert. Die betroffenen Anleger „werden vom Bund doppelt abgestraft“, sagt Nieding. Durch die Verweigerung der Bundesbürgschaft komme es erst einmal nicht zur Auszahlung der den Anlegern zustehenden Entschädigung, doch dafür verschickten Finanzämter die Bescheide zur Versteuerung der Scheingewinne.

„Für das Rechtsbewusstsein der Betroffenen und den Finanzplatz Deutschland kommt das einem Offenbarungseid gleich“, so das Fazit der beiden Anwälte Tilp und Nieding, deren Kanzleien das Joint Venture ProtectInvestAlliance (PIA) gebildet haben. Der Staat habe versäumt, ein funktionierendes Entschädigungssystem aufzubauen, wie es die Europäische Union vorschreibe, monieren sie. Daher haben sie nun die angekündigte Staatshaftungsklage beim Landgericht Berlin eingereicht. Darüber hinaus haben sie ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der Brüsseler Kommission beantragt.

Vorerst kein Geld für die Anleger

„Der folgenschwere Fehler, der zu dieser für die Geschädigten unerträglichen Situation geführt hat, liegt weder bei der EdW noch deren Mitgliedsunternehmen. Verantworten muss sich vielmehr der Gesetzgeber und damit die Bundesrepublik Deutschland“, betont Nieding. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler pflichtet ihm bei: "Die Bundesregierung hat es versäumt, Lehren aus dem Fall Phoenix zu ziehen." Das Deutsche Entschädigungssystem sei zu zerklüftet und habe versagt.

Vom Insolvenzverwalter und der EdW sei vorerst kein Geld zu erwarten. Es gibt vorerst kein Geld vom Insolvenzverwalter und der EdW, erklärt Tilp. Für die von PIA vertretenen rund 3.000 Anleger sollen die Rechtsfragen im Rahmen von Musterverfahren geklärt werden, erläutert Tilp. Unverzichtbarer Bestandteil einer entsprechenden Vereinbarung mit der EdW sei für PIA allerdings, dass diese zu Gunsten der von ihr vertretenen Anlegern einen Verjährungsverzicht erklärt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen die EdW endet im März 2010.

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