Phoenix Kapitaldienst
Anwälte kritisieren Richterin
Von Tobias KaiserDas Frankfurter Landgericht hat im Betrugsfall Phoenix eine Schadenersatzklage von Anlegern gegen die Frankfurter Sparkasse abgewiesen. Anlegeranwälte reagierten mit Unverständnis auf das Urteil.
Bei der Frankfurter Sparkasse hatte die Phoenix Kapitaldienst für ihre Anleger Sammelkonten geführt. Die Anwälte, die im Auftrag von Anlegern vor dem Landgericht Frankfurt gegen die Sparkasse geklagt haben, werfen dem Institut vor, noch Einzahlungen der Anleger entgegengenommen zu haben, als es schon Hinweise auf illegale Geschäfte bei Phoenix gegeben habe. Die Bank habe damit das System Phoenix unterstützt, so die Anwälte, die von der Sparkasse Schadenersatz fordern.
Das Landgericht hat am Freitag mitgeteilt dass die zuständige Richterin die Klage abgewiesen hat; eine Begründung dafür hat das Gericht noch nicht veröffentlicht. „Wir erwarten die Begründung frühestens in drei Wochen“, sagte Anwalt Andreas W. Tilp von der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte gegenüber BÖRSE ONLINE. Sobald die Begründung vorliege, werde man eine mögliche Berufung prüfen. Viel deutet allerdings bereits jetzt darauf hin, dass die Anwälte in Berufung gehen werden. So rechnet sich Tilp weiterhin gute Chancen mit einer Klage aus: „Die Frankfurter Sparkasse haftet hier, davon sind wir überzeugt.“
Anlegeranwalt Wilhelm Segelken von der Kanzlei Robert, Kempas, Segelken kritisierte das Urteil: „In der Kürze der Zeit konnte der Hintergrund gar nicht exakt genug aufgeklärt werden. Es ist nicht glaubhaft nachvollziehbar, dass die Sparkasse Frankfurt von den Vorgängen nichts gewusst haben will.“ Der Fall Phoenix ist einer der größten Anlageskandale der Nachkriegszeit. Phoenix hatte ungefähr 800 Millionen Euro von rund 30.000 Anlegern eingesammelt, um sie in renditeträchtigen Termingeschäften anzulegen. Im Frühjahr 2005 wurde dann nach zunehmenden Ungereimtheiten ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegen Phoenix eröffnet, bei dem sich auf den Konten der Firma nur noch etwa 200 Millionen Euro fanden.
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