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Tarquinia AG

Falsche Bescheinigung vom Prüfer

Von Renate Daum

Ein Anleger der insolventen Tarquinia AG hat einen Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt seine Klage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Cap.con aus Duisburg für hinreichend aussichtsreich und gewährte ihm Prozesskostenhilfe.

Die Tarquinia AG hatte nicht börsennotierte Aktien zur Zeichnung angeboten. Sie kaufte Anteile und gewährte Darlehen an Unternehmen, die sehr jung oder neu in ihrem Geschäftsfeld waren. Wer sich als Anleger darauf einließ, wurde aber nicht froh mit seiner Entscheidung. Wegen eines Formfehlers wurde etwa die ursprüngliche Kapitalerhöhung, aus der die Aktien stammen sollten, nicht ins Handelsregister eingetragen.

Probleme schon im Verkaufsprospekt

Doch bereits im Verkaufsprospekt für Tarquinia-Aktien vom 25. April 2007 gab es ein Problem: Es war eine Bescheinigung von Cap.con abgedruckt, dass die Prognoserechnung ordnungsgemäß aufgestellt ist. Dabei war für 2007 eine Dividende geplant, obwohl nach dem Gesetz keine ausgeschüttet werden durfte, weil das Unternehmen Gebrauch von einer Bilanzierungshilfe gemacht hatte, die erst komplett abgeschrieben werden musste. Der Anwalt Hans Keitel aus Köln versucht nun, für den Aktionär Schadensersatz von Cap.con zu erstreiten. Cap.con teilte mit, die Frage der Haftung sei ungeklärt.

Teil eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens

Tarquinia ist Teil eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit 24 Beschuldigten wegen Betrugs, Untreue und Urkundenfälschung. Ein Ende beziehungsweise ein Ergebnis ist nach Angaben der Ermittlungsbehörde noch nicht abzusehen. Der Komplex sei sehr umfangreich. So habe es im September 2009 und im März 2010 Durchsuchungen gegeben. Mehr als 1000 Ordner seien zu sichten. Zu dem Komplex gehören nach Angaben der Ermittler weitere Unternehmen wie ISS, W+S, W+S Zweite und ThermoCeram.

BÖRSE ONLINE hat Tarquinia bereits 2007 auf die graue Liste gesetzt.

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