Euro Protected Capital Fund Limited
Euro Protected Capital
Für einen Euro Protected Capital Fund (EPCF) werben derzeit Vermittler, von denen zumindest ein Teil schon für andere üble Anlageprodukte die Klinken geputzt hat.
Dabei handelt es sich um Produkte, vor denen wir regelmäßig gewarnt haben und die – nachdem sie den Investoren teilweise Totalverluste beschert hatten – sich wieder vom Markt verabschiedet haben (siehe unsere Berichte über Fibu in Ausgabe 6/97, die Avag- Fonds in Ausgabe 36/97 und 49/97 sowie die LVA Garant Fund Inc. in Ausgabe 17/98). Alle Angebote hatten gemeinsam, dass sie mit überdurchschnittlichen Renditen bei gleichzeitig – zumindest zugesagter – garantierter Sicherheit angepriesen wurden.
Nach diesem Muster ist auch der EPCF-Fonds gestrickt. Versprochen wird ein garantierter Mindestertrag von fünf Prozent mit der Chance auf zusätzliche Erträge, die bis auf 9,8 Prozent jährlich ansteigen können.
Bei einer Mindestanlage von 50 000 Euro werden Anteile à 1000 Euro angeboten. Um welche Art Beteiligung es sich jedoch tatsächlich handelt, erfahren Interessierte erst durch genaueres Studium der Unterlagen. Tatsächlich erwirbt der Käufer nämlich keinen Fonds, der den strengen deutschen Zulassungs- und Prüfungserfordernissen entsprechen müsste, sondern „Vorzugsaktien der Klasse A“ einer Euro Protected Capital Fund Limited. Diese ist als Gesellschaft auf den British Virgin Islands erst seit März 1999 registriert. Da die EPCF-Verkäufer offenbar wissen, dass ein Marketing für derart obskure „Vorzugsaktien der Klasse A“ schwierig wäre, wurden die Papiere im Verkaufsprospekt kurzerhand als „der Fonds“ bezeichnet. Für einen öffentlich genehmigten Aktienvertrieb ist jedoch eine Prospekthinterlegung beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel vorgeschrieben. Dies haben die EPCF-Initiatoren jedoch unterlassen, ergab eine Anfrage von BÖRSE ONLINE bei dem Amt.
Angelegt werden die Gelder über die in Luxemburg ansässige Alcor Bank. Investieren darf die Gesellschaft in nahezu alle Finanzinstrumente, Festverzinsliche, Aktien oder Optionen. Völlig unklar bleibt, wie die Sicherung des „geschützten Kapitals“ und die Mindestverzinsung von fünf Prozent funktionieren sollen. Ohne nähere Erläuterung heißt es: „Der Mindestertrag wird durch den Manager über ein Garantiekonto bei der Depotbank für die etwaige erforderliche Unterstützung des Nettovermögenswertes abgesichert.“ Reichlich viel substanzloses Geschwafel – meinen wir und raten dringend ab.
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