FBM Vermögensverwaltung AG
Alles eine Frage der Bezugsgröße
Via Telefonakquise hat die in Zürich ansässige FBM Vermögensverwaltung AG versucht, ihren Flexiblen Aufbauplan (FAP) an den Mann zu bringen. In einem der Rechtsanwältin Tanja Celler von der Münchner Anwaltskanzlei Mattil, Kärner & Kollegen vorliegenden Fall wurde dem Kunden zunächst eine Zielanlagesumme von 100.000 Schweizer Franken genannt. Bei der Investition wäre eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1600 Franken fällig, rechnete FBM vor. Der Kunde ließ sich schließlich zum Mindestinvestment von 10 000 Franken überreden.
Beim Blick auf den Kontoauszug staunte der Kunde nicht schlecht: Von den transferierten 10.000 Franken wurden 8600 Franken als Gebühren abgezogen. Denn neben den 1600 Franken Bearbeitungsgebühr verbuchte FBM noch 7000 Franken „Agio“, sieben Prozent bezogen auf das fiktive Anlageziel von 100.000 Franken. Weitere Einzahlungen seien dafür ohne „Agio“ möglich, doch dazu kommt es nicht immer. Rechtsanwältin Celler wirft der FBM arglistige Täuschung vor und hat bereits einige außergerichtliche Vergleiche erzielt.
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