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11:55, 18.09.09


Vertragsfalle

Bundestagswahl missbraucht

Von Renate Daum

© AP

Wo nur soll ich mein Kreuzchen setzen? Nur wenige Tage vor der Bundestagswahl ist die Zahl der Unentschlossenen noch erstaunlich hoch. Telefonbefragungen des Meinungsforschungsinstituts Forsa für stern-RTL-Wahltrend haben ergeben, dass 9,3 Millionen Bürger, das sind rund 15 Prozent der Wahlberechtigten, noch nicht wissen, ob und wen sie wählen wollen. Wofür welche Partei steht, ist vielen nicht mehr klar, und der lauschige Wahlkampf hat daran wenig geändert.

Im Internet gibt es daher Frage-Antwort-Spiele, die den Nutzern bei ihrer Entscheidung helfen sollen. Sie sind auch bei denjenigen beliebt, die längst wissen, wem sie ihre Stimme geben werden. Denn die Ergebnisse sind oft überraschend. Zum eingefleischten Grünen passt da schon mal laut Wahlomat der Bundeszentrale für politische Bildung die CDU am besten oder umgekehrt.

Test der Bundeszentrale ist kostenlos und anonym

Wer in den vergangenen Tagen über die Suchmaschine Google nach „wahlomat“ suchte, bekam auch zahlreiche Suchergebnisse, darunter Werbelinks zu den Seiten www.wen-waehle-ich-2009.de oder www.wahlinfo2009.de. Sie spuckten aber nicht kostenlos und anonym Wahlhilfen aus wie die Seite der Bundeszentrale. In diesem Fall waren persönliche Daten einzutragen, ganz unten auf der Internetseite stand klein im Fließtext, dass der Test 60 Euro kosten soll.

Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist entsetzt: „Verlangt ein Anbieter bei einem vermeintlich kostenlosen Internetangebot persönliche Daten, ist das ein starkes Indiz für eine Abzocke“. Aktuell wolle der Anbieter Belleros Premium Media Ltd. aus Hamburg politisch interessierte Verbraucher abkassieren. Inzwischen sei dieser Anbieter abgemahnt und aufgefordert worden, zukünftig die irreführende und unlautere Werbung sowie den Verstoß gegen die Preisangabenverordnung zu unterlassen. Vermutlich locke er deshalb inzwischen mit einer neuen Seite in eine Vertragsfalle.

Abstellen lasse sich diese Verbraucherabzocke nach Meinung der Verbraucherzentrale nur durch gesetzgeberisches Handeln. Sie fordert, dass Verbraucher durch einen Klick auf einen besonderen Knopf ausdrücklich die Kosten des Angebotes bestätigen und ihre Zustimmung zum Vertrag erteilen sollen. Nur wenn diese Zustimmung erteilt werde, solle ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommen.

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