Anlagebetrug
Einträglicher als Drogenhandel
Von Renate Daum
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Bei Abzockern sind in letzter Zeit wertlose Beteiligungen von Aktiengesellschaften in Mode. Diese Erfahrung hat jedenfalls die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) gemacht. In ihrem Schwarzbuch Börse 2010 widmet sie ihnen ein ganzes Kapital. „Einträglicher als Drogenhandel“ sei das für die Anbieter, stellen die Anlegerschützer fest.
Die Betrüger gründen dafür eine Aktiengesellschaft oder kaufen Papiere bestehender Gesellschaften ohne operatives Geschäft. Dann wählen sie einen einprägsamen und aussagekräftigen Firmennahmen. „Zumeist haben diese Gesellschaften ihren Sitz in der Schweiz, da Gründung und Betrieb der AG in der Schweiz einfacher und billiger sind. Auch ist die Rechtsverfolgung für deutsche Anleger im Ausland schwieriger“, schreiben die Autoren. Bereits mit einem Grundkapital von nur 100 000 Schweizer Franken könnten zehn Millionen Aktien zu je einem Rappen gestückelt an die Börse gebracht und im Freiverkehr in Deutschland gehandelt werden. „Über Manipulation und mit wenig Kapitaleinsatz sind so hohe Renditen zu erzielen, die sogar über denen des Drogenhandels liegen.“
Ärzte, Unternehmer und Rechtsanwälte beliebte Opfer
Derzeit seien regenerative Energien und Rohstoffe „hipp“. In der Folgezeit werde über vermeintliche Geschäftserfolge der Eindruck eines florierenden Unternehmens erweckt. Gepuscht mit positiven Interneteinträgen und Empfehlungen durch Börsenbriefe werde eine positive Stimmung erzeugt. An die Opfer kämen die Betrüger über gekaufte Adresslisten. „Studien haben ergeben, dass die Anleger besonders anfällig für Anlagebetrug sind, denen selbst im Berufsleben besonderes Vertrauen entgegen gebracht wird und die über ein hohes Einkommen verfügen“, berichten die Anlegerschützer. So würden Ärzte, Unternehmer und Rechtsanwälte am häufigsten Opfer von Anlagebetrügern.
Für den Vertrieb der Aktien würden in der Regel im Ausland und in Deutschland gleichnamige Vertriebsgesellschaften gegründet, deren Mitarbeiter unter falschen Namen die Listen abtelefonieren. Ein Kaufangebot für die Aktien komme dann in der Regel von der im Ausland sitzenden Vertriebstochter, so dass eine Rechtsverfolgung erschwert werde. Da der Briefkopf der deutschen und der ausländischen Gesellschaft ähnlich seien, sei der Unterschied für den unbedarften Anleger nur schwer zu erkennen. „Die Vertriebsgesellschaft bekommt für die Vermittlung hohe zweistellige Provisionen von der AG, ohne diese gegenüber dem Anleger offen zu legen“, erläutern die Anlegerschützer.
Bei börsennotierten Gesellschaften werde der Börsenkurs durch gezielte Transaktionen manipuliert. Dies sei bei den zumeist marktengen Werten schon mit kleinem Kapitaleinsatz möglich.
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