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11:24, 11.06.10


Anlegerschutz

Nicht jeder schützt Anleger

Von Renate Daum

Schattenmann

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Beispiele für Problembereiche bei Anlegerschützern im grauen Kapitalmarkt führt die Studie der VERS Versicherungsberater-Gesellschaft aus Berlin auf: etwa Pseudoanlegerschutzverbände, die dubiose Finanzprodukte und –vertriebe empfehlen, und Anlegerschutzvereine, die Anlegerschutzanwälten Mandanten verschaffen, ohne diese Kooperation offenzulegen. So präsentiere sich die Deutsche Anleger Stiftung in München als unabhängige Organisation, es gebe aber Hinweise auf Verbindungen zum umstrittenen Anlegeranwalt Volker Thieler. Die Stiftung war telefonisch nicht zu erreichen und reagierte auf eine E-Mail-Anfrage nicht.

Der Finanzinformationsdienst Gomopa habe sogar Falschinformationen über die  Wirecard AG verbreitet, führt Studienautor Werner Siepe aus. Gomopa räumte in einer Stellungnahme ein, im Fall  Wirecard AG bei vier Behauptungen einen Fehler gemacht zu haben: „Wir sind weder Short Seller noch haben wir irgendwie anders davon profitiert. Wir sind einem falschen Informanten aufgesessen und haben einmal unprofessionell gearbeitet.“

Der Finanzinformationsdienst betonte, dass er überhaupt nichts mit Anlegerschutz zu tun habe. Gomopa bestehe aus rund 100 Teilhabern und sei hochkommerziell. Bei der Klientel handele es sich nicht um normale Verbraucher, sondern um Mandanten, die mehr als 250 000 Euro im Jahr verdienten und zur Entscheidungsfindung bei großen Geschäften auf Insiderinformationen angewiesen seien. Um Reportagen und Pressemeldungen Um diese lesen zu können und dauerhaft an der Forendiskussion teilnehmen zu dürfen, seien im Normalfall zwischen 99 Euro und 999 Euro im Jahr zu zahlen. „Exklusive Klienten zahlen uns für unsere Consulting Tätigkeiten ein Vielfaches davon“, ergänzt Gomopa.

Gomopa verwahrte sich auch gegen die Nennung von Vorstrafen der Gründungsmitglieder Mark Vornkahl und Klaus Maurischat. Sie hätten spätestens jetzt ein Recht darauf, voll in die Gesellschaft integriert zu werden: „Die Strafe ist verbüßt, die Bewährungszeiten abgelaufen. Für Vornkahl war es die erste Strafe, Maurischats letzte stammt aus dem Jahre 1982.“

Die gewählten Beispiele in der Studie griff Gomopa ebenfalls an. Wegen eines Beratungsvertrags mit der Estavis AG habe Heinz Gerlach eine Anzeige in Berlin erstattet. Das Verfahren sei jedoch innerhalb kürzester Zeit eingestellt worden, weil es jeglicher Grundlage entbehrt habe. Auch bei der Mida GmbH, einer Kundin von Gomopa, sei ein Verfahren wegen einer Geldwäscheverdachtsanzeige eingestellt worden. Der Finanzinformationsdienst verwies im Gegenzug darauf, dass seine Klientel betreut werde „von einem Experten-Team bestehend aus Buchautoren, Professoren oder anderen Spezialisten“, deren Namen teilweise auch aus dem Fernsehen oder aus Bestsellerlisten bekannt seien.

Produkte mit hohen Kosten oder Risiken empfehlen

Ein Dorn im Auge sind ihm einige Empfehlungen des Bundes der Verbraucher (BDV) und des Bundes der Sparer (BdS) für Produkte, die „Finanztest“ oder BÖRSE ONLINE wegen hoher Risiken oder Kosten kritisiert hatten. Als Beispiel für hohe Kosten nennt Siepe die Fondspolice AtlanticLux von FWU, die beide empfohlen hätten. Beim Bund der Verbraucher führt er zudem Empfehlungen für den geschlossenen Fonds DSS Premium Vermögensverwaltung, der auf riskante Zinsdifferenzgeschäfte setze. Heinz Köller, Präsident des BDV, wies darauf hin, dass die erteilte Zertifizierung für FWU schon vor drei Jahren ausgelaufen sei. Eine Neuzertifizierung sei nicht erfolgt. „Der BDV ist keine gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation“, betont Köller und stellt klar: „Wir prüfen die Servicequalität, nicht die Renditeaussichten eines Produkts.“ Die Kosten dafür richteten sich nach dem Aufwand, da Tagessätze angesetzt würden.

Siepe kritisierte, dass der Bund der Sparer mit Finanzdienstleistern wie Ascent in Karlsruhe und AFA in Cottbus zusammenarbeite. Dem widerspach der BdS in einer Stellungnahme. Beide hätten keinen Einfluss auf den BdS. Der BdS empfehle sie, weil sie sich an seine Richtlinien hielten.

Androhung rechtlicher Schritte

Bei der Zeitschrift „Der Freie Berater“ und der Vertriebsfirma Carpediem stört sich Studienautor Siepe an Empfehlungen für geschlossene Fonds wie den GarantieHebelPlan 09 der CIS Deutschland AG, die bei BÖRSE ONLINE auf der grauen Liste steht. Der Zeitschriftenverlag äußerte sich nicht inhaltlich zu der Kritik, sondern verwies auf das Recht der freien Meinungsäußerung, das jedem zustehe.

Zu fragwürdigen Anlegerschützern zählt Siepe zudem Heinz Gerlach und seine Publikation Direkter Anlegerschutz. Dieser verfolge kommerzielle Interessen. Gerlach kündigte in einer Stellungnahme an, rechtliche Schritte gegen die geäußerte Kritik zu prüfen.

Studie hofft auf Eingreifen der Politik

Bei den Anlegerschutzanwälten führt Siepe unter anderem den Berliner Anwalt Thomas Schulte auf, der für den Freien Berater und den Finanzinformationsdienst Gomopa geschrieben habe. Schulte teilte daraufhin mit, er habe jede Zusammenarbeit mit Unternehmen und Organisationen beendet, sobald es Zweifel an deren Integrität gegeben habe. „Ich finde es gut, dass sich jemand um dieses Thema kümmert“, bekräftigte er: „Nicht jeder, der unter der Flagge Anlegerschutz segelt, ist ehrlich.“

Philipp Wolfgang Beyer, Vorstand des Deutschen Verbraucherschutzringes, spricht von mehreren Falschbehauptungen in der Studie. Er bestätigt, dass seiner Kanzlei „auch über verschiedene Verbraucherschutzvereinigungen“ Mandate zugeführt worden seien, darunter dem Bund der Kapitalanleger des Wirtschaftsdetektivs Medard Fuchsgruber. Mit einer Rechtsschutzversicherung bestehe ein Kooperationsabkommen über die Zuführung von Mandaten. „Mir ist es bekannt, dass auch andere große Anlegerschutzkanzleien im Rahmen von Kooperationsabkommen mit Rechtsschutzversicherungen zusammenarbeiten“, betont er.

Ebenso arbeiten laut Beyer alle Verbraucherzentralen mit Kanzleien zusammen, die auf das Anlegerschutzrecht spezialisiert seien und auf diese Art und Weise als Zuträger von Mandaten für diese Anwälte fungierten. Der Webseite des Vereines Anlegerschutzanwälte e.V. sei zu entnehmen, dass der überwiegende Teil der beratenden Anwälte als Honorarberater für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen tätig sei. „Im Unterschied zum DVS, der stets seine Kooperationspartner und Verflechtungen aus Transparenzgründen offen legt, ziehen sich die Honorarberater der Verbraucherzentralen unserer Auffassung nach Mandate für ihre Kanzleien unter dem Deckmantel des guten Leumundes, den die Verbraucherzentralen derzeit noch haben“, ergänzt er.

Die 45-seitige Studie steht auf der Webseite von VERS zum Download bereit. Die Studie erfasst nicht alle Anlegerschutzorganisationen, die in die Kritik geraten sind. Hans-Hermann Lüschen, Geschäftsführer der VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH in Berlin, sowie Studienautor Werner Siepe appellieren an Politiker und Gesetzgeber, Maßnahmen zur Eindämmung von unseriösen Praktiken der so genannter Anlegerschützer zu ergreifen. VERS zählte zu den Herausgebern einer weiteren Studie von Werner Siepe zur Qualität von Gütesiegeln der TÜV-Konzerne im Finanzbereich.

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