Phoenix-Opfer
Geduld ist weiter gefragt
Von Ute GöggelmannDie für den Betrugsfall Phoenix zuständige Entschädigungseinrichtung EdW hat die Hoffnung auf eine rasche Komplettentschädigung gedämpft. Drei anlegerfreundliche Urteile hatten ein baldiges Ende in dem Rechtsstreit möglich erscheinen lassen
„Wir haben gegen alle drei Urteile Berufung eingelegt“, sagte gestern ein EdW-Sprecher. „Wir gehen davon aus, dass unsere Meinung höchstrichterlich Bestand haben wird.“
Es geht dabei um drei Urteile, die Rechtsanwalt Matthias Kilian von PWB Rechtsanwälte kürzlich zugunsten von Phoenix-Anlegern vor dem Landgericht Berlin, dem Amtsgericht Berlin-Mitte und dem Thüringer Verfassungsgerichtshof erwirkt hatte. Phoenix Kapitaldienst war 2005 in Konkurs gegangen. Das Unternehmen bot jahrelang Optionsgeschäfte an. Das Geld der 29 400 betroffenen Anleger wanderte aber in ein betrügerisches Schneeballsystem. Der Schaden beträgt rund 650 Mio. Euro, wovon die EdW 200 Mio. Euro tragen muss.
Die EdW begann 2009 damit, 10 700 Anlegern eine Teilentschädigung auszuzahlen. „Ich gehe davon aus, dass wir auch in diesem Jahr wieder weiteren 10 000 Anlegern Teilentschädigungen auszahlen“, sagte der EdW-Sprecher. Bis 2012 wolle man komplett durch sein.
Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Berlin urteilte jedoch, dass die EdW nicht berechtigt sei, an die geschädigten Phoenix-Anleger nur Teilentschädigungen zu leisten. Und das Amtsgericht Mitte in Berlin gab den richterlichen Hinweis, „nachdem der Entschädigungsanspruch durch die Kläger bereits vor einigen Jahren geltend gemacht wurde, hätte es der Beklagten (EdW) wohl oblegen, sich so zu organisieren, dass Ansprüche zeitnah bearbeitet werden können“. Dieser Hinweis zeige, dass die 17 000 Phoenix-Anleger nicht rechtlos gestellt seien, sondern gegen die jahrelange Untätigkeit der EdW mit gerichtlicher Hilfe Erfolg versprechend vorgehen können, so Kilian.
Der EdW-Sprecher hält dagegen: Grund für die verzögerte Teilauszahlung sei, dass der Insolvenzplan erst durch alle Instanzen geklagt werden müsse. Der Fall liegt beim Bundesgerichtshof. Zudem befürchtet die notorisch unterfinanzierte EdW, dass sie Anlegern bei einer Komplettentschädigung zu viel auszahlt und dieses Geld wieder einklagen muss. Denn vielen Anlegern steht Geld aus der Insolvenzmasse zu, die bei 171 Mio. Euro liegt.
© 2010 ftd








Diesen Artikel bookmarken bei...