BOERSE ONLINE
Suche
11:47, 18.11.08


Vertragsfallen

Nicht einschüchtern lassen

Von Renate Daum

© www.mega-downloads.net

Vertragsfallen im Internet sind weiterhin ein großes Ärgernis. In den vergangenen Wochen haben viele Bürger wieder Emails und Briefe mit Forderungen von Online-Anbietern wie mega-downloads.net, nachbarschaftspost.com und opendownload.de erhalten. Darin wird ihnen mit Nachdruck nahe gelegt, die geforderten Beträge zu begleichen.

Bei Vertragsfallen im Internet wird an wenig auffälligen Stellen darauf hingewiesen, dass die Nutzung des jeweiligen Dienstes kostenpflichtig ist. Bei www.nachbarschaftspost.com wurden etwa Verbraucher per Telefon informiert, dass eine Nachricht für sie auf der Webseite zum Abruf bereit stehe. Wer sich registrierte, um die vermeintliche Information zu erhalten, schloss einen Vertrag über die gebührenpflichtige Nutzung. Bei mega-downloads.net und opendownload.de wird Software zum Download angeboten. Auch in diesem Fall fallen Kosten an, wenn der Dienst genutzt wird.

Übergabe an Inkassobüro wird angedroht

Die Verbraucherzentralen hatten vor den Angeboten gewarnt und geraten, nicht auf die Forderungen einzugehen. Bei nachbarschaftspost.com hatte im Sommer zunächst eine Connection Enterprises Ltd. mit Sitz auf den britischen Jungferninseln versucht, Beträge einzutreiben. Nun berichtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg davon, dass die Deutsche Inkassostelle aus Eschborn massenhaft Mahnungen dafür verschicke.

Das gleiche Vorgehen beobachte die Verbraucherzentrale bei mega-downloads.net und opendownload.de. Bei mega-downloads.net zum Beispiel liegt graumarktinfo.de eine Mahnung einer Validea GmbH, Zentrale Verrechnungsstelle für Online-Dienstleistungen im Auftrag von BlueByte FZE für mega-downloads vor. Validea hat den Sitz in Österreich und gibt eine Poststelle in Bielefeld an. Dies sei die letzte „Mahnung vor Übergabe an das Inkassobüro“, heißt es in dem Schreiben. „Um weitere hohe Inkasso-, Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Zahlungsverpflichtung nunmehr ernst zu nehmen.“

Nicht immer kam überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande

Die betroffene Verbraucherin legte graumarktinfo.de ihre Internetverbindungsdaten offen. Daraus geht nicht hervor, dass sie die Webseite von mega-downloads angesurft hatte, eine Registrierung ist ebenfalls nicht festzustellen.

Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale rät bei Vertragsfallen: „Betroffene sollten sich durch die Schreiben von Inkassobüros und Anwälten nicht einschüchtern lassen. Eine Forderung muss nicht beglichen werden, wenn kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist.“ Die Verbraucherzentrale hält Musterbriefe für Betroffene bereit. Vom Gesetzgeber fordert sie „endlich Regelungen, dass nur bei einer deutlichen Preisinformation sowie einer ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers zur Kostenpflicht ein gültiger Vertrag im Internet zustande kommt.“ Nur so sei ein besserer Schutz vor der immer weiter ausufernden Abzocke durch Vertragsfallen im Internet möglich.

Seite 1 von 1




Diesen Artikel bookmarken bei...

BlinkList del.icio.us Folkd Furl Google Linkarena Mister Wong oneview Webnews weblinkr Yahoo MyWeb YiGG

© 2008 boerse-online.de, © Bild: www.mega-downloads.net


Ihre Meinung

Ich bin registrierter User und möchte mich anmelden »

Ihr Name
Ihre Email-Adresse (wird nicht veröffentl.)
Betreff
Ihr Kommentar


 





Newsletter Foren RSS-Feed

Impressum / Kontakt | AGB | Datenschutz | Abo-Shop | Online-Werbung | Print-Werbung

Bei technischen Problemen auf der Website www.graumarktinfo.de mailen Sie bitte hier unserem Webmaster

Weitere Online-Angebote des Verlagshauses G+J AG & Co KG

G+J Glossar, Partner-Angebote