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Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass Kreditinstitute unseriös handeln, wenn sie Provisionen von Anbietern nicht herausgeben. Zum Jahresende droht aber die Verjährung vieler Altfälle. »
Geschlossene Fonds wurden in der Vergangenheit häufig mit Platzierungsgarantien beworben, die von den Garanten nicht erfüllt werden. Viele der Fonds leiden noch heute unter den Folgen. Die Initiatoren müssen auch strafrechtliche Konsequenzen befürchten.»
Im geplanten Gesetz zur Regulierung der Finanzberater sollten an viele Anleger vertriebene Immobilien und fondsgebundene Lebensversicherungen erfasst werden. Wir finden dort viel Missbrauch.»
In zwei Klagen von Anleger wegen Beratungsfehlern bei offenen Immobilienfonds sind neue Aspekte zu Tage getreten, die sich zu Gunsten der Geschädigten auswirken können. »
Im März soll das neue Gesetz zum Anlegerschutz in Kraft treten. Lange hat die
Regierung darum gerungen, doch herausgekommen ist dabei nicht viel. Unseriöse Vermittler haben weiter ihre Spielwiese.»
Der Bundesgerichts- hof hat die Chancen Schrottimmobilien-Käufern auf Schadensersatz im Fall der Bausparkasse Badenia verbessert. Wer rechtliche Schritte erwägt, muss Verjährungsfristen zu beachten.»
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Anlegerschutz trägt wenig dazu bei, Verbraucher besser zu schützen. Unseriöse Vermittler von Kapitalanlagen haben weiter ihre Spielwiese.»
Offene Immobilienfonds wurden häufig als Alternative zu Festgeldkonten und Sparbriefen angeboten. Anleger wurden möglicherweise falsch beraten und hätten dann Chancen auf eine Rückabwicklung.»
Anleger schaffen es selten, Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer bei geschlossenen Fonds haftbar zu machen. Unmöglich ist es aber nicht: Im Fall EuropLeasing Financial Solutions ist es gelungen.»
Das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes lässt zu wünschen übrig, vor allem bei den Regelungen zum so genannten Beipackzettel für Finanzprodukte und zum Beratungsprotokoll.»
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs haftet eine Bank wegen arglistiger Täuschung über Vertriebsprovisionen gegenüber Immobilienkäufern. Im konkreten Fall betrugen sie mindestens 15 Prozent.»
Das neue Verbraucherkreditrecht, das am Freitag, 11. Juni 2010 in Kraft tritt, soll Lockvogelangebote verhindern. Es bleiben aber Lücken. So gibt es noch viele unseriöse Kreditvermittler.»
Der Gesetzesentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes enthält sinnvolle Ansätze. Unseriöse Anbieter werden aber damit werben, dass der Prospekt sogar inhaltlich von der Finanzaufsicht geprüft ist.»
Die Probleme bei vielen geschlossenen Fonds sind offensichtlich. Viele Konzepte waren schon im Ansatz falsch. Die Produkte haben dennoch eine Zukunft, die Branche muss dafür aber einiges ändern.»
Die Banken wollen beim Kauf von Finanzprodukten mit Informationsblättern für mehr Transparenz sorgen. Doch was auf den ersten Blick wie eine Verbesserung aussieht, trägt wenig zur Aufklärung bei. »
Es ist begrüßenswert, dass Finanzminister Wolfgang Schäuble den Anlegerschutz stärken will. Doch bei seinem Vorhaben fehlen wichtige Punkte, etwa eine Beweislastumkehr für Anleger vor Gericht.»
Das Oberlandesgericht München hat entschieden: Wo Garantie draufsteht, muss auch Garantie drin sein. Erstmals wurden Prospektmängel bei den Medienfonds VIP 3 und 4 obergerichtlich festgestellt.»
Nicht ausgezahlte Scheingewinne von betrügerischen Schneeballsystemen, die auf dem Papier wieder angelegt werden, unterliegen der Besteuerung, obwohl Anleger sie nicht erhalten haben.»
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht (BaFin) als Bankenaufsicht nicht bewährt hat. Der Verbraucherschutz muss aber ein Aufsichtsziel werden.»
Experten einer deutschen Großbank gehen in einem Gutachten von etwa 20 Prozent Entschädigungsquote bei Lehman aus. Wusste die Fraspa mehr, als sie ihr Entschädigungsangebot an Anleger machte? »
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