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19:21, 27.09.11


Jens Graf

Altfällen droht Verjährung



© Frank Rogner

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 1990 Rechtsgeschichte geschrieben. Er konstatierte, dass Provisionen, die sich die Kreditwirtschaft als Belohnung für die Verleitung zum Erwerb von zum Beispiel allerlei geschlossenen und offenen Fonds zahlen ließ, an die Kundschaft herauszugeben sind. 2010 hat der Banksenat des BGH betont, Zuwiderhandlungen von Banken und Sparkassen sollten zum Anlass genommen werden, ihre Haftung auf Schadensersatz auch unter dem Gesichtspunkt des Betrugs zu prüfen. Bisher fällt es der Richterschaft vor Ort allerdings noch schwer, sich an diese Vorgabe zu halten. Gegenüber Ärzten, die Rückvergütungen nicht an Krankenkassen weiterleiten, ist man weniger zurückhaltend.

2000 schrieb der Bundesgerichtshof ein weiteres Kapitel Rechtsgeschichte, als er in einem Prozess gegen eine Landesbank deutlich machte, dass schon ein Depot führendes Kreditinstitut, das sich an einer Provisionsteilungsvereinbarung als „Sponsor“ beteiligt, unseriös handelt. Er brandmarkte Kick-Back-Vereinbarungen als fragwürdig und erkannte in ihnen eine konkrete Gefährdung der Kunden. Ausdrücklich stellte er in Frage, ob ein Kreditinstitut, das dieser Praxis frönt, sich von den negativen Folgen noch freimachen kann, wenn es sein Fehlverhalten wenigstens rechtzeitig offenbart.

Gerichte übernehmen BGH-Linie zunehmend

2006 schließlich machte er der Kreditwirtschaft dieses Verhalten auch für den Fall zum Vorwurf, dass sie sich als Berater ihrer Kunden durch Provisionen „schmieren“ ließ. Darüber hinaus zeigte er auf, dass die Kick-Back-Rechtsprechung eine Möglichkeit bietet, die schon immer für zu kurz erachtete Verjährungsfrist von lediglich drei Jahren zu mildern. In einem seltenen Fall von Einsicht hat der Gesetzgeber diese Zeitspanne mittlerweile verlängert.

Wir machen die erfreuliche Erfahrung, dass sich die Gerichte, welche die Linie des Banksenats des Bundesgerichtshofs schon seit geraumer Zeit im Wesentlichen übernehmen, bestätigt sehen. Für viele geschädigte Anleger kommt diese Entwicklung angesichts der zum Jahresende drohenden absoluten Verjährung von Altfällen gerade noch rechtzeitig. Die Inanspruchnahme von Kreditinstituten ist, wie die Rechtsgeschichte zeigt, überdurchschnittlich erfolgversprechend.

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