Julius Reiter
Alle Macht der Bundesbank
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Bankenaufsicht nicht bewährt hat. Daher überraschen die Vorschläge nicht, der BaFin die Finanzaufsicht zu entziehen und sie auf die Bundesbank zu übertragen. Für die organisatorische Eingliederung der Bankenaufsicht bei der Bundesbank haben wir uns bereits in einem wissenschaftlichen Beitrag aus dem Jahr 2001 ausgesprochen. Die Bundesbank könnte im Gegensatz zur BaFin auf Augenhöhe mit Bankvorständen verhandeln.
Problematisch ist aber, dass die Unabhängigkeit der Bundesbank gewahrt bleiben muss und der Verbraucherschutz als Aufsichtsziel festgelegt werden muss. Die einseitige Ausrichtung auf die Solvenzaufsicht hat dazu geführt, dass für die Banken ein Rettungsschirm aufgespannt wurde, für den die Verbraucher als Steuerzahler haften müssen.
BaFin hielt Gutachten unter Verschluss
Bislang gehört effektiver Verbraucherschutz nicht zu den Aufgaben bei der Finanzaufsicht. Darunter haben Anleger seit Jahren zu leiden. So enthielt die BaFin uns Rechtsanwälten und auch den Journalisten jegliche Informationen und Ergebnisse aus ihren Prüfungen vor. Ein BaFin-Gutachten, das detailliert über Machenschaften der Bausparkasse Badenia und des Strukturvertriebs Heinen & Biege berichtete, gelangte erst nach drei Jahren an die Öffentlichkeit, nachdem die Staatsanwaltschaft das Gutachten in einem Tresor der Badenia entdeckt hatte.
Die BaFin hatte es unter Verschluss gehalten, weil sie bei Angaben zu internen Geschäftsunterlagen zur Verschwiegenheit verpflichtet sei und die im Gutachten enthaltenen Recherchen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien. Tausende von Anlegern waren beim Kauf von Schrottimmobilien, die teuer von der Badenia finanziert wurden, mit unhaltbaren Versprechen getäuscht. Wären uns Anlegeranwälten die im BaFin-Gutachten enthaltenen Fakten früher bekannt gewesen, hätten viele der Geschädigten schon vor Jahren vor Gericht recht bekommen und vor dem finanziellen Ruin gerettet werden können.
Neue Brandschutzregeln müssen her
Ein weiteres Beispiel: Im August 2006 schloss die BaFin die Privatbank Reithinger, unter anderem weil sie „Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechts“ sei. Diesen Eindruck hatten die Anleger schon lange, da ihre Fondsausschüttungen ausblieben und sie sich fragten, wohin das investierte Geld geflossen war. Beweisen konnten die Anleger das Unternehmensgeflecht jedoch nur schwer. Dies wiederum war aber Voraussetzung für Schadensersatzansprüche. Mit der Offenlegung der Erkenntnisse durch die BaFin hätten die Betroffenen viel früher ihre Entschädigung bekommen. Beharrlich wehrt sich die BaFin auch dagegen, Bürgern Akteneinsicht zu gewähren, wie es das Informationsfreiheitsgesetz seit 2005 vorsieht.
Der Großbrand im Rahmen der Finanzkrise wurde durch das Eingreifen der Politik gelöscht. Die Brandschutzregeln müssen jetzt bestimmt werden, damit sich die Krise nicht wiederholt. Wenn der Verbraucherschutz nicht als Aufsichtsziel verankert wird, bleibt für die Bankenbranche die Erkenntnis, dass systemrelevante Banken ohne Sanktionen verantwortungslos weitermachen können wie bisher.
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