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10:25, 30.03.10


Julius Reiter

Neue Beipackzettel verwirren



Dr. Julius Reiter


Dr. Julius Reiter

Den Anfang wagten die ING-Diba und die  Deutsche Bank, dann folgte der Bundesverband deutscher Banken (BdB) mit einem Muster für seine Mitgliedsinstitute und auch die Sparkassen und Genossenschaftsbanken machen mit: Alle Geldhäuser wollen in Zukunft beim Kauf von Finanzprodukten mit so genannten Beipackzetteln für mehr Transparenz sorgen und über die Kosten, Risiken und Funktionsweise eines Anlageproduktes informieren. Doch was auf den ersten Blick wie eine Verbesserung aussieht, trägt wenig zur Aufklärung bei.

Problem Nummer eins ist die mangelnde Vergleichbarkeit der „Beipackzettel“: So dürfen die Institute innerhalb des BdB nicht nur bei der Gestaltung des Blattes eigene Akzente setzen. Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben sich auch auf ein eigenes Muster für das Infoblatt geeinigt, was den Anlegern erschwert, zum Beispiel den Aktienfonds einer Sparkasse mit dem einer privaten Bank zu vergleichen. Ich halte dies für „ein Unding“ und fordere einen einheitlichen gesetzlichen Standard für die gesamte Branche.

Medikament für Patienten, die negativen Krankheitsverlauf erwarten

Das Finanzkauderwelsch im Muster des Bankenverbands sehe ich ebenfalls kritisch. Die Produktbeschreibung für ein Discount-Zertifikat enthält etwa Fachbegriffe wie Basiswert, Kurswert, Diskont. Darunter können sich die meisten Anleger aber nichts vorstellen. Für problematisch halte ich auch, dass in dem Infoblatt unter dem Abschnitt „Markterwartung bei Emission“ steht: „Das Zertifikat richtet sich an Anleger, die einen gleich bleibenden oder nur sich moderat ändernden Kurs des Basiswertes erwarten.“

Für mich ist dies ein Beleg dafür, dass die Banken hier versuchen, sich selbst zu schützen: Der Berater kann sich später im Streitfall auf die Markterwartung des Kunden berufen. Tatsächlich hat der normale Kunde keine eigene Marktwartung, vielmehr verlässt er sich auf den Berater. Das ist so, als wenn in einem Beipackzettel für ein verschreibungspflichtiges Medikament stehen würde: "Dieses Arzneimittel ist für Patienten, die einen negativen Krankheitsverlauf erwarten." Der Patient wird aber kaum etwas anderes erwarten können als der behandelnde Arzt! Ich habe den Eindruck, dass es den Banken bei dem Beipackzettel zunächst nur um ihre eigene Absicherung geht.

Unklar bleibt, was die Anlage insgesamt in Euro und Cent kostet

Auch bei den Kostenangaben sehe ich Probleme. Die Blätter nennen zwar die einmaligen Ausgabeaufschläge und Provisionen sowie die jährlichen Verwaltungsgebühren. Die einzelnen Angaben in Prozent sind jedoch wenig hilfreich, weil für die Bankkunden unklar bleibt, was die Anlage insgesamt und in Euro und Cent kostet.

Fazit: Ich empfehle Bankkunden, trotz „Beipackzettel“ stets nach dem Sinn einer Anlage zu fragen. Der „Beipackzettel“ für Finanzprodukte ändert nichts daran, dass bei Finanzprodukten der Berater zugleich Verkäufer ist. Ich fordere eine unabhängige Beratung: Nur wer von Interessen seines eigenen Arbeitgebers oder anderen Provisionsinteressen völlig frei ist und nicht ein bestimmtes Produkt unbedingt verkaufen muss, kann den Kunden faire Angebote machen.

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