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10:44, 23.11.07


EECH

Vertragswidrig verwendet

Von Renate Daum und Ilga Fink


Der Freitag, 16. November, war mal wieder ein spannender Termin für die Besitzer einer Solar-Anleihe der EECH European Energy Consult Holding aus Hamburg. An diesem Tag waren die halbjährlichen Zinsen fällig, aber keineswegs alle durften sich über einen Geldeingang freuen. Einige erhielten einen Teilbetrag, manche gar nichts. Schon beim Zahltag im Mai hatte es Verzögerungen gegeben, die EECH mit technischen Problemen begründet hatte. Diesmal schickte die Konzernmutter EECH Group auf Nachfrage nur eine Pressemitteilung, wonach sie künftig zum regenerativen Stromerzeuger werden wolle.

Das ist aber nicht die einzige unangenehme Überraschung für die Anleger. Im Verkaufsprospekt ihrer Anleihe wurde seitenlang ein Loblied auf erneuerbare Energien gesungen, garniert mit Bildern von mattblau schimmernden Solarzellen. Die Aussicht, mit umweltfreundlichen Technologien Geld zu verdienen, bewog viele zum Zeichnen des Papiers.

Doch nun stellt sich heraus, dass viele Millionen gar nicht für Solarprojekte verwendet wurden. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg ergaben, dass insgesamt nur 3,35 Millionen Euro in Solarprojekte geflossen sind.


In Kunstwerke steckte EECH dagegen weit mehr. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8. Oktober 2007 hervor, das nun schriftlich vorliegt. Für circa 25 Millionen Euro habe EECH im Jahr 2005 Kunstwerke angekauft und an die Art Estate AG für 37,9 Millionen Euro weiterverkauft, heißt es darin. Dieser Betrag sei im EECH-Jahresabschluss 2005 als offene Forderung ausgewiesen, also mindestens bis zum Jahresende nicht bezahlt worden.

EECH hatte argumentiert, gegenüber den Geldgebern nicht verpflichtet zu sein, das Kapital in bestimmte Geschäftsfelder zu investieren. Der Richter folgte dieser Ansicht jedoch nicht. Kapital sei „in erheblicher Größenordnung vertragswidrig verwendet worden“, stellte er fest und urteilte, dass die klagenden Anleger die Solar-Anleihe zu Recht vorzeitig kündigen dürften. Mittlerweile sind 70 ähnliche Urteile ergangen, die Kläger dürfen demnach bei Anleihen über 1,5 Millionen Euro die sofortige Rückzahlung verlangen. EECH hat allerdings Berufung eingelegt.

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