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15:41, 15.01.08


Futura Finanz

In Zukunft gehört Ihr Geld jemand anderem

Von Ilga Fink


Wie ein „Who is Who“ des Graumarkts liest sich die Liste der vermittelten Anlagen der Futura-Finanz-Firmengruppe und ihres Chefs Michael Turgut. Sie vertrieben den Promi-Fonds MSF Master Star Fund, Beteiligungen der Göttinger Gruppe und der Frankonia-Gruppe und arbeiteten mit der zwangsgeschlossenen Privatbank Reithinger zusammen.

Das System funktionierte denkbar einfach. In Wochenendseminaren wurden bereits akquirierte Kunden zum Anlagevermittler geschult. Die Risiken der Kapitalanlagen standen dabei eher weniger im Mittelpunkt. Die Informationen darüber waren auch nicht immer so ganz vollständig.

Dafür war für Hilfe gesorgt, wenn Interessenten nicht genug Geld flüssig hatten. In diesem Fall sprang die iii-invest AG aus der Schweiz ein. Sie stellte Kapital zur Verfügung, wenn ihr die betroffenen Kunden Ansprüche aus Bausparverträgen und Lebensversicherungen abtraten und das Aufgeld und eine Bearbeitungsgebühr zahlten. Die Gebühren und die finanziellen Nachteile durch den vorzeitigen Ausstieg aus den Bausparern und Versicherungen erfuhren etliche Anleger allerdings nichts.

Anleger müssen Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden

Nicht alle ließen sich das Gebahren gefallen. Einige haben Firmen der Futura-Finanz-Gruppe mit Erfolg auf Rückzahlung ihrer Einlagen und Schadenersatz verklagt, andere erreichten Vergleiche. Bislang zickte Futura Finanz nicht lange und überwies das Geld. Doch am 19. Dezember 2007 wurde Insolvenzantrag gegen die Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG gestellt. „Erstrittene Forderungen müssen Anleger nun zur Insolvenztabelle anmelden“, erläutert der Rechtsanwalt Oliver Renner von der Kanzlei Rechtsanwälte Wüterich Breucker aus Stuttgart. Wie viel die Anleger im Endeffekt erhalten, hängt davon ab, wie viel Masse der Insolvenzverwalter vorfindet und wie hoch die Verbindlichkeiten sind.

Sicher ist nur, dass eine Zahlung nun dauert. Ärgerlich ist das zum Beispiel für eine Mandantin Renners, der das Oberlandesgericht Stuttgart 16.000 Euro Schadensersatz zugesprochen hatte (AZ.: 7 U 43/06). Endgültig rechtskräftig wurde der Fall allerdings erst, als der Bundesgerichtshof Ende November eine Nichtzulassungsbeschwerde der Futura Finanz zurückwies – knapp drei Wochen später kam der Insolvenzantrag.

Gleiches Kürzel wie ein Verein für finanzielle Bildung


„Es hat nun keinen Sinn mehr, gegen Futura Finanz Klagen einzureichen“, erklärt Renner. Es gebe aber unter Umständen noch weitere Personen oder Unternehmen, die als Beklagte in Frage kommen. Das gilt etwa für Michael Turgut, den starken Mann der Unternehmensgruppe. (...).

Bei einem weiteren Unternehmen der Gruppe ist für geschädigte Futura-Anleger aber nichts zu holen. Die Internationale Futura Finanz AG, IFF, von Michael Turgut wird oft als Nachfolgeunternehmen von Futura Finanz bezeichnet. Sie hat aber gesellschaftsrechtlich nichts mit ihr zu tun. Angeblich unterschied sich auch die Beratungspraxis deutlich. „Wer qualifiziert beraten will, sollte auch selbst ausreichend qualifiziert sein“, hatte Turgut getönt. Mit der Produktauswahl waren Verbraucherschützer aber wieder nicht glücklich, denn die IFF vertrieb riskante Beteiligungen am „Multi Advisor Fund I“ der inzwischen geschlossenen Privatbank Reithinger.

Doch das Kürzel erinnerte ausgerechnet an den gemeinnützigen Verbraucherschutzverein IFF e.V. Das Institut für Finanzdienstleistungen e.V. von Professor Udo Reifner aus Hamburg hat zum Ziel, die finanzielle Bildung der Bürger zu verbessern.

Anmerkung vom 24.11.2011: Passage (...) musste aus rechtlichen Gründen gelöscht werden.

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