Phoenix Kapitaldienst
Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld
Von Renate Daum und Nadine OberhuberUnfreiwillige Lehrstunden in deutschem und sogar europäischem Recht müssen die Geschädigten des kollabierten Finanzdienstleisters Phoenix über sich ergehen lassen. Denn noch längst ist nicht klar, wann und von wem sie zumindest einen Teil ihres Einsatzes wieder bekommen. Es ist kein Wunder, dass sich jeder, der in Anspruch genommen werden soll, mit Händen und Füßen wehrt. Es geht schließlich um gewaltige Summen.
Die Anlegeranwälte Andreas Tilp und Klaus Nieding von der Arbeitsgemeinschaft ProtectInvestAlliance werden in Kürze sogar die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz verklagen. Die Klageschrift soll in den kommenden Wochen beim Landgericht Berlin eingereicht werden. Das klingt zunächst merkwürdig, weil der Staat im Netzwerk um das Unternehmen gar nicht vorkommt.
Angriffspunkt von Tilp und Nieding ist das Geldproblem der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), bei der Phoenix Mitglied war. Sie muss rechtlich den mehr als 30 000 Geschädigten jeweils bis zu 20 000 Euro zahlen, hat aber bei weitem nicht genügend Mittel. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat der EdW eine Bundesbürgschaft verweigert.
Deshalb werfen Tilp und Nieding dem Staat vor, kein funktionierendes Entschädigungssystem für Anleger geschaffen zu haben. „Mit Massenschadensfällen wie Phoenix ist das System völlig überfordert“, kritisiert Nieding. Damit habe der Staat eine Richtlinie der Europäischen Union nicht richtig umgesetzt und hafte deshalb für den entstandenen Schaden mit. Das Bundesfinanzministerium, das sich mit Phoenix befasst, entgegnete dazu: „Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Die Umsetzung entspricht den EU-rechtlichen Vorgaben.“
Sollten sich alle 3500 Mandanten der Klage anschließen, würde die Klagesumme einen dreistelligen Millionenbetrag erreichen. Auch zwischen der EdW und Anlegeranwälten gibt es strittige Fragen. Nieding und Tilp haben mit der EdW vereinbart, diese Rechtsprobleme in Musterprozessen zu klären. „Auf diese Weise muss nicht jeder Einzelne gegen die EdW klagen“, erläutert Anwalt Tilp.
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