Abzockmethoden
Riskante Genussrechte
Mit Genuss haben Genussrechte nichts zu tun, wenn sich Anleger für Papiere windiger Anbieter entscheiden. Genussrechte vereinen Elemente von Unternehmensanleihen und Unternehmensbeteiligungen in sich. Sie bieten oft einen festen Basiszinssatz, zum Teil garniert mit Gewinnbeteiligungen. Es gibt viele verschiedene Varianten. Nur Wirtschaftsjuristen entdecken gewöhnlich die Finten in den Genussrechtsbedingungen. In der Regel bieten sie Anlegern so gut wie kein Mitspracherecht, stellen sie aber im Falle einer Insolvenz schlechter als Besitzer von Anleihen. Ein Problem ist oft die fehlende Handelbarkeit. Außerdem müssen die Anleger darauf vertrauen, dass das Unternehmen in der Lage ist, Zinsen zu zahlen. Solche Papiere sind nichts für die Altersvorsorge.
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