Künftig sollen Emittenten für die kurze Zusammenfassung ihres Angebots haften. Bislang galt dies lediglich für den gesamten Prospekt mit allem Kleingedruckten.
Anleger könnten demnach Schadensersatz fordern, wenn die Kurzfassung des Wertpapierangebots nicht „alle wesentlichen Angaben enthält, die die Anleger für fundierte Anlageentscheidungen und für einen Vergleich mit anderen Anlageprodukten benötigen“, heißt es in einem aktuellen Papier der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft, das der FTD vorliegt.
Hintergrund ist, dass Privatanleger die oft kiloschweren Prospekte gar nicht lesen. Im September hatte die EU-Kommission die Überarbeitung der Prospektrichtlinie angestoßen. Darüber beraten jetzt die Mitgliedsstaaten. Während viele Länder die Haftung für die Kurzfassung begrüßen, sei Deutschland skeptisch, sagten Diplomaten.
Kritik kommt besonders von Unternehmen, die sich über den Kapitalmarkt finanzieren. „Man kann den Anlegern nicht vorgaukeln, das Lesen der Zusammenfassung reiche völlig für die Anlageentscheidung aus, und sie darin durch Einführung einer Vollständigkeitshaftung auch noch bestärken“, sagte Rüdiger von Rosen, Vize des Verbands European Issuers. Wenn die EU den Inhalt der ausführlichen Prospekte inzwischen für unwichtig halte, solle man diese Prospektpflichten gleich ganz streichen, wettern Emittentenvertreter in Brüssel.
Die EU will dagegen den Schutz auch für vermögende Anleger ausbauen: Die Prospektpflicht soll künftig für alle Wertpapiere gelten, die in Losgrößen bis 100 000 Euro angeboten werden. Bisher liegt die Schwelle bei 50 000 Euro.
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