"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" – was für Arzneimittel längst gilt, soll nun auch für Geldanlageprodukte kommen: ein Beipackzettel mit wichtigen Kundeninformation.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat den Entwurf für ein einseitiges neues Produktinformationsblatt im Bereich Geldanlage vorgestellt – und lobt das Werk gleich in höchsten Tönen: Das Papier sei "ein ganz großer Fortschritt für den Verbraucherschutz". "Das Papier ist auf jeden Fall ein Gewinn gegenüber heute", urteilt Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Es ist kein Allheilmittel, kann aber Verbrauchern bei der Einschätzung von Produktempfehlungen und beim Vergleich helfen." Die Finanzverbände wurden gebeten, bis Ende der ersten Augustwoche Stellungnahmen zum Beipackzettel abzugeben. Man darf gespannt sein, wie die Reaktionen darauf ausfallen.
Chancen, Risiken und Kosten einer Geldanlage
Geldanlageberater will Ministerin Aigener dazu bewegen, beim Beratungsgespräch die zehn Punkte des Papiers auszufüllen. Denn der neue "Beipackzettel" ist bislang nicht rechtsverbindlich, Aigner will die Finanzwirtschaft daher dazu bewegen, die Vorlage freiwillig zu nutzen. Darin soll zum einen das Produkt kurz beschrieben werden. Ausführlicher sollen die Risiken des Papiers, aber auch die Renditechancen dargelegt werden. Der dritte zentrale Punkt sind die Kosten der Geldanlage. Hier soll eine Aufschlüsselung nach Kosten beim Erwerb, im Bestand und bei der Veräußerung erfolgen. Für einen Muster-Aktienfonds hat das Ministerium gleich eine Ausfüllhilfe als Beispiel mit vorgegeben.
"Verbraucher mit seinen Wünschen und Bedürfnissen ernst nehmen"
Immerhin: Verbraucherschützer freuen sich darüber, dass im Bundesverbraucherschutzministerium offenbar mittlerweile verstanden worden ist, was sie seit langem beklagen: Dass Anlageberatung bei Finanzdienstleistern häufig rein im Provisionsinteresse des Vermittlers und weniger im Interesse der Kunden abläuft. "Mir ist wichtig, dass der Verbraucher mit seinen Wünschen und Bedürfnissen ernst genommen wird und ihm bei der Finanzberatung nur die Produkte empfohlen werden, die tatsächlich für ihn geeignet sind", bekräftigte Ministerin Aigner bei der Vorstellung des Produktinformationsblattes. Anlässlich einer Fachtagung mit Vertretern von Finanzwirtschaft und Verbraucherschutz präsentierte sie daher auch zehn Thesen zur Qualität in der Finanzberatung.
Verschärfte Vorschriften ab 2010
Ab Januar 2010 gelten verschärfte Vorschriften in der Anlageberatung: Künftig sollen Anleger nach jedem Anlagegespräch gleich vor Ort ein Protokoll erhalten, das der Anlageberater unterschreiben muss. So sehen es neue Vorschriften für das Wertpapierhandelsgesetz vor. In aller Regel soll das Protokoll vor dem Abschluss einer Geldanlage ausgehändigt werden. Ließ sich der Kunde via Telefon beraten, soll der Berater ihm das Protokoll nach Hause schicken. Der Kunde erhält dann ein einwöchiges Rücktrittsrecht nach Erhalt des Protokolls eingeräumt. Die Bankenbranche hatte noch versucht, das Rücktrittsrecht zu verhindern, war aber gescheitert. Der Kunde muss das Protokoll übrigens nicht gegenzeichnen.
Der exakte Inhalt des Protokollbogens steht indes noch gar nicht fest, soll allerdings in den kommenden Wochen erarbeitet werden. In einer Rechtsverordnung werden lediglich allgemeine Anforderungen, nicht aber konkret ausformulierte Inhalte aufgeführt. Auf jeden Fall sollen im Protokoll die Anlageziele und –bedürfnisse der Kunden erfasst werden – eigentlich selbstverständlich für eine sinnvolle Beratung. Auch Angaben über den Anlass und die Dauer des Beratungsgesprächs sollen enthalten sein; ebenso die im Verlauf des Beratungsgesprächs erteilten Empfehlungen nebst ihrer Begründung.
Weitere Infos rund ums Thema Anlegerschutz finden Sie in der aktuellen Ausgabe von BÖRSE ONLINE.
Diesen Artikel bookmarken bei...